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Sonntag, Dezember 11, 2011

Steuern sparen: Sonderzahlung Basisrente

Flexibilität gehört nicht unbedingt zu den Stärken der Rürup-Rente. Sie gilt als äußerst starr und ist vermutlich auch deshalb so unbeliebt. Doch es gibt einen kleinen Lichtblick, der häufig übersehen wird: die Zuzahlungsoption. Sie erlaubt es Versicherungsnehmern, einmal jährlich eine Sonderzahlung zu tätigen und die spätere Rentenleistung entsprechend der finanziellen Möglichkeiten aufzustocken. Das kommt allen entgegen, die sich nicht mit einem hohen monatlichen Beitrag belasten wollen, sondern weitgehend frei entscheiden möchten, welche Summe sie in die private Altersvorsorge investieren.

Zugeschnitten ist diese Idee vor allem auf die Bedürfnisse von Selbstständigen und Freiberuflern, für die das Basisrentenkonzept ursprünglich entwickelt worden war. Sie können meistens erst zum Ende des Jahres abschätzen, ob die Geschäfte gut, mittelmäßig oder doch eher schlecht gelaufen sind und ob noch Geld für die Altersvorsorge übrig ist. Wenn die Möglichkeit besteht, einen Betrag x nachzuschießen, wäre jetzt der ideale Zeitpunkt, damit das Geld noch pünktlich zum Jahresende gebucht und dem Vertrag gutgeschrieben werden kann. Dadurch steigt zum einen der Rentenanspruch. Gleichzeitig kann bei der nächsten Steuererklärung ein höherer Betrag als Sonderausgabe geltend gemacht werden. Schließlich erfolgt die staatliche Förderung der Rürup-Verträge in Form von steuerlichen Vergünstigungen. Absetzbar sind in diesem Jahr 72 Prozent der Beitragszahlungen bis zu einer Obergrenze von 20.000 Euro (40.000 Euro bei gemeinschaftlich veranlagten Ehepaaren). Bei Beitragszahlungen von insgesamt 4.200 Euro würden für 2011 also 3.024 Euro als Sonderausgaben berücksichtigt. Wie und auf welches Konto die Sonderzahlung erfolgen muss, sollte vorab mit der Assekuranz oder Bank geklärt werden. Häufig weisen die Unternehmen auch ihrerseits auf die Zuzahlungsoption hin.

Posted by Andre on 12/11 at 11:47 PM
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