Straf-Rechtsschutz für Unternehmen
Straf-Rechtsschutz für Unternehmen wird immer wichtiger. Schmiergeldaffären wie bei Siemens oder der „Steuertransfer“ nach Liechtenstein machen das als Beispiele in der Tagespresse sehr anschaulich. Staatsanwaltschaften haben viel zu tun in der letzten Zeit, seitdem sich solche Vorfälle mehren. Auch jeder rechtschaffene Unternehmer sollte sich mit dem Risiko strafrechtlicher Ermittlungen auseinander setzen. Gründe dafür gibt es mehrere: Beispielsweise können immer wieder tragische Unfälle in einem Betrieb geschehen oder es können durch die Herstellung eines fehlerhaften Produkts Menschen verletzt beziehungsweise sogar getötet werden. Daher kann eine Untersuchung durchgeführt werden. Auch kann eine unzureichende Dokumentation der Entsorgung von umweltgefährdenden Stoffen Grund für eine Ermittlung sein, wie auch die Kooperation mit Subunternehmern, die, ohne dass es der Auftraggeber wusste, als illegale Beschäftigte arbeiten.
Es gibt also unzählige Beispiele, die verdeutlichen, wie leicht es ist in solch ein Dilemma zu geraten. Einhergehend mit einem solchen Strafverfahren ist der Imageverlust des Unternehmens oder einer Marke, aber auch die privaten Belastungen der Betroffenen sind sehr groß. Neben diesen Unannehmlichkeiten spielen die Verfahren noch eine erschwerende Rolle, schließlich sind sie meist langwierig und sehr teuer. Die Erstellung von Gutachten und Gegengutachten ist sehr kostenintensiv und zieht die Verfahrensdauer in die Länge. Mithilfe der Arbeit spezialisierter Strafverteidiger kann ein schnelles und qualifiziertes Handeln möglich gemacht werden.
Der Allianz Straf-Rechtsschutz für Unternehmen setzt genau hier an. Er beinhaltet einen umfangreichen Kostenschutz und ist durch intensive Verbesserungen seit dem Mai 2008 noch ausgebaut worden. Zum Leistungspaket gehören nicht nur die bewährten Leistungsinhalte wie Gebührenvereinbarungen mit Strafverteidigern und Deckung bei Vorsatzvorwurf, sondern es sind durch die verbesserte Rechtsschutzfall-Definition noch sehr viele zusätzliche Aspekte hinzugekommen. Nun beinhaltet der Schutz noch die erweiterte Firmenstellungnahme, eine aktive Strafverfolgung, die Entsendung von Geschäftsleitungsmitgliedern in fremde Unternehmen, die Mitversicherung von Adhäsions- und Privatklageverfahren, die Mitversicherung von steuer- und sozialrechtlichen Verfahren zur Unterstützung in eingeleiteten Strafverfahren sowie die beitragsfreie Nachhaftung bei Vertragsbeendigung für ein Jahr.
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