Streik statt Reise
Wenn das Cockpit streikt: Was tun, wenn die Crew nicht will…??
rbw. Die Bahn-Gewerkschaft hatte es vorgemacht - Streiks müssen weh tun! Sollten bei der breiten Bevölkerung als ‘Arbeitskampf-Maßnahme” ankommen und auch für Verständnis sorgen. Wenn Bauern die Molkereien wegen des Milchpreises blockieren, sind es wohl demnächst Lufthansa-Piloten, die für Passagier-Stau am Check-In sorgen. Wird also zur Urlaubssaison gestreikt, werden gestresste Touristen an Flughäfen Geduld beweisen müssen.
Welche Rechte hat nun der Passagier, der noch gar keiner wurde? Wenn die Piloten von LH-Töchter Germanwings, Eurowings und Cityline mehr Geld wollen, und das ausgerechnet zur Ferienzeit? Bis zum 1. Juli läuft die Urabstimmung bei den Mitgliedern der Pilotengewerkschaft. Sind sieben von zehn der Piloten dafür, käme es zu unbefristeten Streiks.
Bis dahin haben Urlauber jedoch noch wenig Chancen auf Gelassenheit zum Urlaubsbeginn: Wer schnell noch umbuchen will, muss die die Kosten selbst tragen. Kommt es dann aber zum Streik, ist die Fluggesellschaft gemäß EU-Recht in der Pflicht. Wird ein Flug gestrichen, kann der Kunde von der Airline entweder die kostenlose Umbuchung auf einen Ersatzflug verlangen oder man erstattet ihm, den Ticketpreis, so ein Reiserechts-Spezialist der Hochschule Kempten. Gibt es für den Flug jedoch nur Verspätungen wegen des Arbeitskampfes - bei Warnstreiks schnell denkbar - gilt die Rückforderung des Preises erst nach fünf Stunden Wartezeit.
Getränk, Speise und zwei mal Telefon
Erste Folge für Fluggesellschaft: bei Verspätung oder Wartezeiten auf den Ersatzflieger muss sie kostenlose Betreuung leisten. Da sind dann Getränke zu verteilen und irgendwann auch Mahlzeiten. Zusätzlich muss dafür gesorgt sein, dass jeder Kunde zweimal kostenlos telefonieren kann; er zwei Faxe absetzt oder er zwei E-Mails an Angehörige verschicken kann. Verspätet sich der Abflug auf den nächsten Morgen, ist von der Airline eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zu zahlen. Frei wählen kann der Fluggast seine Unterkunft nicht. Er muss das von der Fluglinie gewählte Hotel für die Nacht akzeptieren.
Für ‘Streikfolgeschäden’ haftet die Fluggesellschaft in der Regel nicht. Erreicht der Urlauber seinen Ferienort erst einen Tag später, kann er hierfür keine Entschädigung verlangen.
Maßnahmen im Arbeitskampf gelten als Umstände und Ereignisse, die die Airline nicht zu verantworten hat. Ohne weiteren Stress kann Urlaub also nur empfunden werden, wenn sich die Konflikt-Parteien schnell einigen.
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