Streit um Abschlussgebühr beim Bausparen wird lange andauern
Auch wenn das Bausparen derzeit einen sehr großen Zulauf erlebt, so können sich die meisten Bausparer nicht voll und ganz dafür begeistern, schließlich werden sie nach Unterschrift eines Bausparvertrags erst einmal zur Kasse gebeten: Dann wird nämlich die so genannte Abschlussgebühr fällig, die sich zumeist auf rund ein Prozent der Bausparsumme beläuft. Diese wird mit den ersten Einzahlungen verrechnet – erst nach geleisteter Zahlung wird das eingehende Kapital gespart.
Wie bereits vor einigen Monaten hier im Blog berichtet wurde, ist die Abschlussgebühr den Verbraucherschützern schon seit langem ein Dorn im Auge. Diese hatten einige Bausparkassen explizit darum gebeten, von der Erhebung der Gebühr abzusehen, doch die Bausparkassen weigerten sich. Daher möchten die Verbraucherschützer gegen die Bausparkassen vor Gericht ziehen: In diesem Jahr werden gleich drei Musterprozesse stattfinden, in denen die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gegen die Bausparkassen klagt – der erste Prozess hat vor gut zwei Wochen begonnen.
Mit einer schnellen und vor allem endgültigen Entscheidung ist allerdings nicht zu rechnen. Immerhin findet der erste Prozess, in welchem die Verbraucherschützer gegen die Bausparkasse Schwäbisch Hall klagen, vor dem Landgericht Heilbronn statt. Dies bedeutet, dass noch etliche Instanzen folgen können – und beide Seiten haben bereits sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass sie im Falle einer Niederlage vor die nächste Instanz gehen, wenn es sein muss, bis vor den Bundesgerichtshof.
Ein Rechtsstreit dieser Art kann sich schnell über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. Somit ist erst einmal nicht davon auszugehen, dass sich Bausparer schon bald um die Zahlung der Abschlussgebühr drücken können – sie müssen also nach wie vor in den sauren Apfel beißen und die Gebühr bezahlen, bevor sie Bausparguthaben bilden können.
