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Montag, Juli 23, 2007

Streit um Gesundheitsreform und PKV-Pflichten entbrannt

Die aktuelle Gesundheitsreform stößt, wie nicht anders zu erwarten war, schon jetzt auf ersten Widerstand. Die Continentale als private Krankenversicherung plant, den Rechtsweg zu beschreiten und Verfassungsklage einzureichen. Auf der anderen Seite ist es die Bundesregierung, die dem Unternehmen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, droht.

Der Streit ist um die Neuregelungen entbrannt, die seit dem 1. April 2007 bzw. dem 1. Juli 2007 gelten. Demnach dürfen Nicht-Versicherte zurück in ihre alte Versicherung. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht dabei kein Wahlrecht, hier muss man zu seiner „Ex“ zurück. Ehemals privat Versicherte hingegen können auf „Brautschau“ gehen. Denn laut Gesetz ist jede PKV verpflichtet, den Kunden in den modifizierten Standardtarif aufzunehmen, unabhängig von Alter und Krankheit. Die Beiträge richten sich lediglich nach Alter und Geschlecht. Ein Risikozuschlag darf nicht verlangt werden.

Die Continentale nimmt die Neukunden zwar auf, verlangt allerdings eine dreimonatige Wartefrist, innerhalb der keine Leistungen erfolgen. Sollten bereits Erkrankungen bestehen, werden die Behandlungskosten dafür ebenfalls nicht getragen. Von der Continentale heißt es dazu: „Sie können auch kein brennendes Haus versichern“. Die Bundesregierung hingegen pocht darauf, dass die Vorgaben eins zu eins umgesetzt werden.

Posted by Andre on 07/23 at 01:01 PM
KrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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