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Dienstag, Oktober 07, 2008

Student ‘Sorglos’

Weg von Hotel Mama und doch gesichert!

“Kürzlich macht’ ich Abitur, doch wie schaffte ich das nur…?” - Und schon ist er Student, der Herr Sohn. Und auch wenn die Tochter ihre Füße inzwischen unter den Tisch der Studenten-WG stellt, kann sie für einige Zeit günstig oder sogar kostenlos mit-versichert sein.

Vor Aufnahme des Studium sind nicht nur die monatlich erforderlichen Finanzen zu bestimmen, sondern auch die allgemeinen Lebens-Risiken zu checken.
Mindestens zwei Versicherungen sind abzuschließen: eine Kranken- und
eine Haftpflicht-Versicherung. Weitere Policen sind empfehlenswert.

Haftpflicht

Gibt es auch keine gesetzliche Pflicht, sich gegen Ersatzansprüche versichern zu müssen, ist die Haftpflicht allemal bürger-gesetzlich.
Wer einen Schaden an Sachen oder Personen verursacht, muss mit seinem Vermögen und seinen Einkünften bis zur Pfändungsgrenze aufkommen. Kinder über 18, die vorher nicht berufstätig waren, sind bis zum Ende ihrer ersten Ausbildung über die privaten Haftpflicht der Eltern abgesichert. Wehr- und Zivildienst gelten in dieser Zeit nicht als Berufstätigkeit.

Krankenversicherung

Sind Kinder schon als Schüler über die Eltern bei der gesetzlichen KV mit-versichert, kann dies bis zum 25. Lebensjahr bleiben. Danach gilt auch beim Studium, dass der Studierende sich selbst versichert. Gleiches gilt für Studenten, die monatlich mehr als 400 Euro verdienen.
Alle Krankenversicherungen bieten einen Studententarif, der bei 55 Euro plus Pflegeversicherung liegt und bis zum Abschluss des 14. Semesters oder dem 30. Lebensjahr gilt.
Bafög-Empfänger erhalten für die Krankenversicherung einen Zuschuss. Wer bereits als Jugendlicher privat versichert war, kann dies auch bleiben.

Hausratversicherung

Eine “Hausrat” leistet dann, wenn nach Einbruch oder Einbruch mit Diebstahl. Schaden entstanden ist. Das nun ist bei teurer Ausstattung und hochwertigen Geräten eher der Fall als in der normalen Studentenbude.

Kfz-Versicherung

Bei eigenem Auto während des Studiums lässt sich Prämie sparen, wenn der Wagen als Zweitwagen der Eltern zugelassen ist. Verbunden damit ist eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse.

Auslandsschutz

Bei einem Studienaufenthalt oder einem Auslandssemester reicht die gesetzliche KV gegen die Risiken aus Krankheit oder Unfall nicht. Haben normale Auslandsreise-Krankenversicherungen immer auch eine Frist-Begrenzung, sollte für einen längeren Aufenthalt im Ausland eine spezielle Police abgeschlossen werden.

Posted by wob. on 10/07 at 05:59 AM
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