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Sonntag, August 24, 2008

Studie belegt: Große Wissenslücken beim Zahnersatz

Dass die Regelleistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen seit einigen Jahren besonders im Bereich der Zahngesundheit gesunken sind, ist den meisten Versicherten mittlerweile bekannt. Nicht ohne Grund überlegen Viele, eine private Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen, um eventuelle hohe Zahnarztkosten abfedern zu können. Wie die jüngst vorgestellte Studie „Kundenkompass Zahngesundheit“ nun ans Tageslicht brachte wissen aber die wenigsten Versicherten, welche Leistungen ihnen beim Zahnarztbesuch wirklich zustehen.
Die Studie im Auftrag der Barmenia Krankenversicherung in Kooperation mit dem F.A.Z.-Institut stellt fest, dass vor allem jüngere Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen große Wissenslücken im Hinblick auf die Erstattungspraxis der Versicherungen aufweisen – mehr als 50 Prozent von ihnen räumen ein, keinen Durchblick zu haben. Die meisten von ihnen vertrauen deshalb blind auf die Regelleistung ihrer Krankenkasse, was im Fall eines größeren Eingriffs schnell zu einem Kostenschock führt.

Den wenigsten der jungen Versicherten ist bekannt, dass lediglich eine Regelversorgung mit einem Standardzahnersatz erfolgt, der zu 50 Prozent bezuschusst wird. Weitere Prozentpunkte ergeben sich aus dem im besten Fall sorgfältig gepflegten Bonusheft des Patienten. Auf welche Höhe sich die Kosten für eine Zahnersatzbehandlung jedoch generell belaufen, ist vielen Versicherten nicht klar; die wenigsten rechnen mit Beträgen von mehr als 1000 Euro.

In Anbetracht der möglicherweise entstehenden Kosten und der Unsicherheit, wie sich die Kostenübernahme der GKV in den nächsten Jahren gestalten wird, entscheiden sich zunehmend mehr Versicherte für eine private Zahnzusatzversicherung. Viele von ihnen treffen jedoch aus Unwissenheit eine Fehlentscheidung und achten mehr auf die monatlich oder jährlich anfallenden Versicherungskosten als auf den Versicherungsumfang. Der kann sich aber von Versicherer zu Versicherer erheblich unterscheiden: So kommen einige Versicherungsunternehmen nur für die anfallenden Behandlungskosten in Kopplung an die Leistung der GKV auf. Im Klartext heißt das: Sollte eine bestimmte zahnärztliche Behandlung aus dem Leistungskatalog der GKV gestrichen werden, hilft auch die private Zusatzversicherung nicht weiter, weil sie an die Leistung der KV gekoppelt ist – der Versicherte bleibt trotz privater Zusatzversicherung auf den Kosten sitzen.

Posted by Stefan on 08/24 at 08:21 PM
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