Tarifwechsel oft nur mit Gesundheitsprüfung
Nach Angaben des Bundesverbands der privaten Krankenversicherer existieren in der Bundesrepublik rund 20 Millionen Krankenzusatzversicherungen. Grund für den in den zurückliegenden Jahren enorm gestiegenen Bedarf ist die Gesundheitsreform, die den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen deutlich reduziert hat und viele Versicherte zum Erwerb eines über das GKV-Niveau hinausgehenden Versicherungsschutzes animierte.
Angesichts der Einführung des Gesundheitsfonds zum kommenden Jahreswechsel und den damit verbundenen Beitragsanhebungen in der gesetzlichen Krankenversicherung erwägen nicht wenige Versicherte, in einen Vollversicherungstarif einer privaten Assekuranz zu wechseln und bessere Leistungen zu geringeren Kosten zu genießen. Möglich ist der Wechsel jedem, der über ein Bruttojahreseinkommen verfügt, das über der Grenze zur Versicherungspflicht von derzeit 48.150 Euro liegt.
Versicherungsexperten weisen angesichts der bei vielen Bürgern bestehenden Wechselabsichten darauf hin, dass beim Wechsel von einem Ergänzungs- in einen Kompletttarif eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist, in deren Rahmen Versicherte Angaben über ihre medizinische Vorgeschichte machen müssen. Die Versicherung kann dabei Antragsteller aufgrund bestehender Vorerkrankungen ablehnen oder verschiedene Leistungen aus dem Versicherungsschutz ausschließen. Insbesondere bei Erkrankungen, die Folgekosten nach sich ziehen, wählen die Versicherungen dieses für den Antragsteller unangenehme Mittel sehr oft.
Fachleute weisen Verbraucher dringend darauf hin, im Rahmen der Gesundheitsprüfung wahrheitsgemäße Angaben der Assekuranz gegenüber zu machen. Fehlerhafte Angaben können sich fatal für den Versicherten auswirken: Im schlimmsten Fall wird die Police rückwirkend unwirksam und der Versicherungsschutz erlischt vollständig. In Zweifelsfällen sollte daher der Hausarzt sowie die zuständige Prüfungsstelle der Versicherung um Rat gefragt werden, damit der private Versicherungsschutz in korrektem Rahmen zustande kommt.
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