Test: Gegenstands-Schutz der Ergo
Versicherungen für Handys, Notebooks und Touchpads gibt es schon lange. Als Technik- oder Elektronikversicherung können sie direkt beim Händler abgeschlossen werden. Ergo und Ergo Direkt gehen jetzt noch einen Schritt weiter. Sie bieten mit ihrem „Gegenstands-Schutz“ die Option, wertvolle Einzelstücke zu versichern. Ob das nun ein technisches Gerät ist oder aber der Sekretär vom Großvater, bleibt dem Kunden überlassen. Die Stiftung Warentest hat sich die Konditionen näher angesehen und kommt zu einem wenig schmeichelhaften Urteil.
Die Idee hinter dem Gegenstands-Schutz ist nicht neu. Vom Prinzip her deckt der Vertrag die Leistungen einer Hausratversicherung ab und ergänzt sie um einige weitere Bausteine. So gilt der Versicherungsschutz auch für leichten Diebstahl, wenn man unterwegs ist und wenn der Schaden selbst verursacht wurde – zum Beispiel der berühmt-berüchtigte Becher Kaffee, der umfällt und das Notebook schachmatt setzt. Auf diese Weise lassen sich nahezu alle Gegenstände versichern, wobei Höchstgrenzen (5.000 Euro bei einer Geige) und Altersgrenzen (das Handy darf nicht von anno dazumal sein) gelten. Die Prämie bestimmt der Wert des Objektes, der per Gutachten oder Kaufbeleg nachgewiesen werden muss.
Kommt es zum Schadensfall, wird der Gegenstand repariert oder es gibt Bares in Höhe der Versicherungssumme. Dabei sinkt die Leistung bei technischen Geräten von Jahr zu Jahr. Für ein Handy im Wert von 500 Euro, für das in drei Jahren Versicherungsbeiträge in Höhe von 168 Euro abgebucht werden, würden im zweiten Jahr nur noch 350 Euro gezahlt, im dritten Jahr 250 Euro. Handelt es sich um eine Halskette, die mit 5.000 Euro taxiert wurde, gibt es maximal 4.500 Euro. Dafür zahlt der Kunde Jahr für Jahr 333,60 Euro. Die Stiftung Warentest spricht von einem „teuren Vollkaskoschutz“. Ihr Fazit: Für einen derart hohen Versicherungsbeitrag bekommen Verbraucher schon eine sehr gute Hausratversicherung, die den gesamten Besitz und nicht nur einen einzelnen Gegenstand schützt“. Auch für wirklich teure Objekte, ob Schmuck oder Instrumente, taugt der Gegenstands-Schutz nicht. Hier muss schon eine Spezialversicherung her.
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