Tiersitter sollten auf eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung bestehen
Wohin mit dem Hund während des Urlaubs? Zwar gibt es immer mehr Pensionen und Hotels, die sich auf Hundehalter und ihre Vierbeiner eingerichtet haben, doch sie sind noch in der Minderheit. Geht es mit dem Flieger in den Süden, wird es ohnehin schwer. Fürsorgliche Tierfreunde bringen ihren Liebling dann in einer Tierpension unter oder fragen Freunde, Nachbarn und Verwandte. Während die Profis sich selbst gegen etwaige Schäden versichern, die vom Tier ausgehen, sollten private Hundesitter darauf bestehen, dass Herrchen oder Frauchen eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, über die auch Tierhüter mitversichert sind.
Denn mit der Zusage, auf Waldi, Fido oder Brutus aufzupassen, geht der Tiersitter einen Verwahrungsvertrag ein und haftet damit auch für die Schäden des Vierbeiners. Und das laut Gesetz in unbegrenzter Höhe, im schlimmsten Fall ein ganzes Leben lang mit dem gesamten Vermögen. Darauf weist angesichts der Urlaubssaison die R+V Versicherung hin. Dabei ist es völlig irrelevant, ob der Hund groß oder klein ist. Es reicht schon, wenn das Tier auf die Straße läuft und dadurch einen Unfall verursacht. Handelt der Tiersitter nicht mit der nötigen Sorgfalt, ist er verantwortlich. Das genaue Verschulden wird dann im Einzelfall geprüft. Halter, so sie R+V, haften immer. Mit einer privaten Haftpflichtversicherung kommt man in einem solchen Fall nicht weit.
Deshalb ist eine spezielle Tierhalterhaftpflichtversicherung unabdingbar – bei einigen Rassen ist sie ohnehin vorgeschrieben. „In der Regel sind die Tierhüter damit gegen Schäden an anderen Personen oder Gegenständen mitversichert“, erklärt die Versicherungsexpertin Alexandra Bartl. Sollte sich während des Urlaubs der Hund verletzen, während er in der Obhut eines Bekannten oder Freundes ist, haftet dieser nur, wenn er grob fahrlässig oder vorsätzlich handelt.
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