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Donnerstag, Januar 07, 2010

Tipps und Hinweise zur Sondertilgung bei Immobiliendarlehen

In meinem vorangegangenen Beitrag habe ich auf die Bedeutung sowie die Möglichkeiten der Sondertilgung im Rahmen der Baufinanzierung aufmerksam gemacht: Wer Sondertilgungen leistet, befindet sich in der Lage, die Zinslast seines Darlehens zu verringern und somit die Gesamtlaufzeit der Finanzierung sichtlich zu verkürzen.

Doch um Sondertilgungen leisten zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Die erste Voraussetzung besteht darin, dass das Immobiliendarlehen die Leistung von Sondertilgungen zulässt. Heutzutage wird die Sondertilgungsoption bei der Baufinanzierung fast standardmäßig angeboten – dennoch gibt es einige Banken, die dies nicht tun. Beim Vertragsabschluss gilt es daher gut aufzupassen. Eventuell muss das Recht auf die Leistung von Sondertilgungen gezielt vereinbart werden.

Die nächste Voraussetzung besteht darin, eine ausreichend hohe Tilgungsrate zu erbringen. Die meisten Banken haben eine Grenze festgesetzt, die bei rund 1.000 Euro liegt. Dies ist der Mindestbetrag, den eine Sondertilgung umfassen muss. Kleinere Beträge sind üblicherweise nicht zulässig. Dies liegt vorrangig am Aufwand, schließlich müssen Restschuld, Zinsbelastung etc. nach jeder geleisteten Sondertilgung neu berechnet werden, damit eine korrekte Anrechnung der regulären Darlehensraten erfolgen kann. Aus diesem Grund lassen die Banken zumeist nur eine Sondertilgung pro Jahr zu. Deshalb ist es zumeist am besten, kleinere Beträge anzusparen und dann gegen Ende des Jahres die Sondertilgung zu leisten – somit kann die größtmögliche Tilgung im Jahr erzielt werden.

Übrigens können durch die Vereinbarung eines Sondertilgungsrechts auch Kosten entstehen. Üblich ist der sogenannte Zinsaufschlag: Der Normalzinssatz des Darlehens erhöht sich geringfügig – üblich sind Aufschläge von etwa 0,05 bis 0,1 Prozent. Diese Tatsache sollte man bei der Darlehensgestaltung unbedingt im Hinterkopf behalten. Sollte beispielsweise absehbar sein, dass man sich während des Finanzierungszeitraums keine Sondertilgungen leisten kann, so verzichtet man unter Umständen auf die Option. Immerhin fällt dann kein Zinsaufschlag an.

Posted by Jochen on 01/07 at 10:01 AM
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