Tipps zur Hausratversicherung in Wohngemeinschaften
Bald beginnt das neue Wintersemester und zahlreiche Studenten werden ihre erste eigene Wohnung beziehen. Nach wie vor ist es so, dass sich viele Studenten für den Einzug in eine Wohngemeinschaft entscheiden, um somit die Kosten gering zu halten. Dies gilt im Übrigen nicht nur für die Miete, sondern auch für bestimmte Versicherungsbeiträge. So kommt es in der Praxis häufig vor, dass sich die Mitglieder einer Wohngemeinschaft den Beitrag für die Hausratversicherung teilen.
Allerdings macht es zumeist keinen Sinn, auf diese Weise zu verfahren. Es ist nicht möglich, dass mehrere Personen ihren Hausrat gemeinsam mit einer Hausratversicherung absichern. Letzten Endes kann nur eine Person als Versicherungsnehmer auftreten. Der Hausrat dieser Person gilt als versichert – der Hausrat anderer Personen hingegen nicht. Dementsprechend entrichten die anderen Personen ihren Beitragsanteil umsonst. Sollte es zum Schadensfall kommen, wird die Versicherung nicht zahlen.
Dennoch ist es möglich, in einer Wohngemeinschaft zu leben und gleichzeitig eine günstige Hausratversicherung abzuschließen. Jedes Mitglied einer Wohngemeinschaft ist dazu berechtigt, eine eigene Versicherungspolice abzuschließen. Die Mehrkosten liegen übrigens gar nicht so viel höher, als es oft vermutet wird. Dies hat mit der Wohnfläche zu tun: Man gibt ausschließlich die Wohnfläche des Raums an, der ausschließlich vom Versicherungsnehmer genutzt wird. Es gibt Versicherer, die eine solche Verfahrensweise zulassen. Allerdings ist zu bedenken, dass eine ausreichende Sicherheit gegeben sein muss. Der private Raum muss abschließbar sein, damit das Diebstahlrisiko in der Hausratversicherung eingeschlossen ist.
Weil die Versicherer bei Wohnungsgemeinschaften sehr unterschiedlich verfahren, sind Interessenten gut damit beraten, einen Versicherungsvergleich zu machen. Es empfiehlt sich, möglichst viele Angebote einzuholen, damit der Hausrat am Ende gut und gleichzeitig auch günstig versichert ist.
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