Todesfall-Versicherung für Nichtraucher - Geringere Prämien
Nicht jeder, der morgens kurz nach dem Aufwachen schon hustet, ist Raucher. Doch auch wer als Nichtraucher hustet, bedarf sicher keines weiteren wissenschaftlichen Nachweises, dass das Rauchen ungesund ist - und schließlich steht ‘s groß genug auf jeder Packung Zigaretten. Klar ist auch: Raucher sterben früher, was ganz klar den Versicherungsgesellschaften signifikant auffällt, denn die Todsfall-Versicherung wird definitiv fällig. Grund dafür, dass Nichtraucher bei der Risikolebensversicherung eine günstigere Prämie zahlen als ein Raucher.
Wer eine Versicherung sucht auf den Todsfall- oder auf den Erlebensfall wird dann auch beim online-Vergleich anklicken, ob er Raucher oder Nichtraucher ist. Denn der Nichtraucher kommt günstiger an die Laufzeit-Leistung oder an die Ereignis-Leistung als Raucher. Will ein Familienvater mit 35 seine Angehörigen absichern bis zum Schlussalter 60 bei einer Versicherungssumme von 100.000 Euro, zahlt er als Raucher pro Quartal (= drei Monate) zwischen 75 und 112 Euro. Ist dieser Papa und Ehemann ein Nichtraucher, zahlt er nur noch zwischen 37 und 78 Euro. Im Vergleich der jeweils günstigsten Prämie für Raucher oder Nichtraucher macht dies eine Ersparnis von 152 Euro im Jahr. Also Weg mit dem Sargnagel! (ein Vergleich, der für Zahlbeiträge und Tarifbeiträge die Überschüsse berücksichtigt).
[Quelle der Vergleichszahlen: Todesfall Versicherung für Nichtraucher]
Wer ist nun Nichtraucher?
Raucher sein und Rauchen können oder auch nur einmal in der Woche am Biertisch zu rauchen und sonst nicht - macht den großen, großen Unterschied auf die “Wer-ist-Raucher-Frage”? Deshalb die klare Frage der Versicherer. Wer hat mehr als 1 Jahr nicht geraucht? Hier gilt die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, denn auch der, der ab und an mal eine Zigarette pafft - auch wenn er nicht inhaliert - ist für die Versicherer kein Nichtraucher! Und weg ist der Versicherungsschutz!
Wird also ein Nichtraucher rückfällig, ist im Falle einer Risikolebensversicherung der Versicherer zu informieren. Folge: der Beitrag wird höher, doch bleibt dann der Versicherungsschutz, der zwar danach mehr kostet, aber auch die Gewähr bietet, versichert zu sein. Im Zweifel sind Nachweise - “raucht-oder-raucht-nicht” - medizin-technisch gut zu führen.. Zu beachten ist, dass Gesellschaften bei Rückfall vom Nichtraucher zum Raucher oft auch einen neuen Versicherungsvertrag fordern, der dann auch wieder die aktuellen Fragen zum Gesundheitsstatus stellt. Ist der Befund eher schlecht - bei höherem Blutdruck oder Herzinsuffizienz - kann dies auch die Fortsetzung des Versicherungsschutz verhindern.
