Trickdiebstahl größtenteils nicht versichert
Wer Opfer eines Trickbetrügers wird und dazu ihn noch guten Glaubens in die eigene Wohnung gelassen hat, ist gleich zweimal vom Pech verfolgt. Denn, wie das Infocenter der R&V Versicherung mitteilt, werden Bargeld und Wertsachen unter diesen Umständen gestohlen, so werden sie größtenteils nicht ersetzt.
Der Trickdiebstahl gilt als einfacher Diebstahl und wird normalerweise nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Die Hausratverscherung greift nur bei Raub oder gewaltsamen Einbruch.
Das Ziel von Trickbetrügern sind besonders allein lebende ältere Menschen. Diesem Klientel raten die R&V Experten deshalb, Fremde grundsätzlich nicht in die Wohnung zu lassen. Egal ob um ein Glas Wasser oder ob um andere Hilfe gebeten wird, Vorsicht hat Priorität. Der Unbekannte kann genauso draußen vor der geschlossenen Wohnungstür warten. Im Zweifelsfall sollte man den Nachbar holen oder ihn wenigsten informieren.
Ebenso bieten Schlüsselbretter die direkt neben der Tür angebracht sind ein hohes Risiko. Denn der Dieb kann die Schlüsel heimlich und sehr schnell entwenden und damit später einfach in die Wohnung gelangen. Auch hierbei wäre der Versicherungsschutz in Gefahr.
Wertsachen sollen auf jeden Fall in einem versteckten, verankerten Tresor oder in einem Bankschließfach deponiert werden.
Bei den Beratungsstellen der Polizei aber auch über Internetseiten wie www.polizei-beratung.de oder www.infocenter.ruv.de können sich Bürger jederzeit über die neusten Tricks der Betrüger informieren.
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