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Dienstag, Dezember 30, 2008

Über die Gestaltung von Immobiliendarlehen

In meinem vorangegangenen Blog-Beitrag habe ich aufgezeigt, welche Bedeutung der Tilgungsverrechnung zukommt: Bei einem guten Darlehen werden Tilgungsleistungen umgehend verrechnet, damit ein schneller Abtrag der Restschuld erfolgen kann. Gleichzeitig wurde verdeutlich, dass sich eine gute Baufinanzierung längst nicht nur durch einen niedrigen Zinssatz auszeichnet, sondern vor allem auf die Anforderungen und Bedürfnisse des Darlehensnehmers abgestimmt sein muss.

Im Hinblick auf dieses Thema ist anzumerken, dass es immer sehr gut ist, wenn ein Immobiliendarlehen ein Höchstmaß an Flexibilität aufweist. Denn sollten sich die Lebensumstände ändern, befindet man sich in der Lage, das Darlehen innerhalb eines gewissen Rahmens an die neuen Lebensumstände anzupassen, was oftmals von sehr großem Vorteil ist. Zu solchen Änderungen der Umstände können zum Beispiel der Wegfall eines Einkommens oder ein berufsbedingter Umzug zählen.

Folglich ist es in der Tat sehr praktisch, wenn das Darlehen entsprechend angepasst werden kann. Allerdings ist dies nur dann möglich, wenn im Vorfeld entsprechende Vereinbarungen mit dem Darlehensgeber getroffen wurden bzw. das Darlehen mit entsprechenden Optionen ausgestattet ist. Besonders praktisch ist es zum Beispiel, wenn eine Anpassung des Tilgungssatzes erfolgen kann: Sollte ein Einkommen wegfallen oder ein zweites Einkommen hinzukommen, bietet sich die Chance, das Darlehen anzupassen und den Tilgungsanteil entweder zu erhöhen oder zu verringern.

Ebenso spielen natürlich Sonderkündigungsrechte eine wichtige Rolle. Wenn ein berufsbedingter Umzug ansteht, möchte man seine Immobilie meist verkaufen und das Darlehen ablösen – dies ist bei den meisten Banken jedoch nur bedingt und oftmals unter Zahlung einer hohen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Deshalb ist es umso wichtiger, entsprechende Härtefälle zu definieren, die einen günstigen Ausstieg aus dem Darlehensvertrag zulassen.

Posted by Jochen on 12/30 at 07:40 AM
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