Überspannungsschutz darf bei der Hausratversicherung nicht fehlen
Sommerzeit ist Gewitterzeit - in dieser Aussage steckt sehr viel Wahrheit, was einem insbesondere dann klar sollte, wenn man das Wetter in den letzten Wochen beobachtet hat. Aufgrund der hohen Temperaturen gab es über Deutschland unzählige Gewitter und Wärmegewitter. Als nach dem heißesten Tag des Jahres in der vergangenen Woche das Tief „Eberhard“ über Deutschland hinweg zog, kam es laut dem Wetterdienst „Meteomedia“ zu mehr als 16.000 Blitzentladungen.
Es ist vollkommen klar, dass diese Blitze nicht allesamt in der Natur einschlagen. Ein beachtlicher Teil der Blitze sucht sich Gebäude aus, an denen sie entsprechenden Schaden anrichten. Nicht selten wird die Elektrik mitsamt der elektrischen Verbraucher beschädigt: Wer nicht vorher die Stecker gezogen oder aufwendige Sicherungssysteme installiert hat, muss im Falle eines Blitzeinschlags damit rechnen, dass Fernseher, Computer sowie viele weitere Geräte aufgrund der Überspannung beschädigt werden.
Irrtümlicherweise nehmen viele Leute an, dass sie den Schaden über ihre Hausratversicherung regulieren können. Das Problem besteht jedoch darin, dass viele Policen ausschließlich den direkten Blitzeinschlag versichern, jedoch keine Schäden aus Überspannung. Daher gilt es die eigene Hausratversicherung bzw. den Versicherungsvertrag genau unter die Lupe zu nehmen und zu überprüfen, ob ein Schutz gegen Überspannung existiert.
Sollte dieser Schutz nicht gegeben sein, empfiehlt es sich, den Versicherungsschutz zu erweitern. Falls einem der Versicherer diese Möglichkeit nicht einräumt, gilt es über einem Wechsel nachzudenken: Aufgrund der vergleichsweise vielen Blitzeinschläge ist es ratsam, über solch einen Schutz zu verfügen. Wenn man eine Hausratversicherung abschließt, sollte sie eine Absicherung gegen Überspannung auf jeden Fall beinhalten.
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