UKDW als Unterstützer bei Vermeidung von Haftungsrisiken
Die Suche nach qualifizierten Mitarbeitern wird immer größer, da sich der Wettbewerb um qualifizierte Führungskräfte verschärft hat. Um gut ausgebildete Fachleute für sich zu gewinnen und zu seinem Unternehmen zählen zu können, braucht es interessante und ansprechende Konzepte insbesondere bei der Altersversorgung. Die Unterstützungskasse deutsche Wirtschaft e.V., die sogenannte UKDW, bietet eine Absicherung qualifizierter Mitarbeiter und unterstützt Arbeitgeber, Haftungsrisiken bei der Altersversorgung zu vermeiden. Dadurch, dass die UKDW durch ihren Status als freier und unabhängiger Versorgungsträger tätig ist, kann sie Rückdeckungsversicherungen verschiedener Gesellschaften verwalten und ist demzufolge flexibler.
In einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes München vom 15. März 2007 wurde deutlich gezeigt, dass es zu erheblichen Haftungsrisiken für Unternehmer kommt, wenn ihre Mitarbeiter sich für die Entgeltumwandlung mithilfe der Unterstützungskasse entschieden haben. Die Richter verurteilten den Arbeitgeber dazu, der Arbeitnehmerin nach Austritt aus dem Unternehmen die Differenz zwischen dem kleineren Rückkaufwert und der in die Unterstützungskasse eingezahlten Beiträge vollkommen zu erstatten. Der Konzern legte gegen die Entscheidung Revision vor dem Bundesarbeitsgericht ein. Wie auch immer dieser Fall ausgehen wird, ist deutlich zu erkennen, dass Arbeitgeber enorme Haftungsrisiken zu tragen haben.
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