Um von der Versicherung zu kassieren, wurde die Mutter kurzerhand für tot erklärt
Wenn das Geld knapp wird und das Konto überzogen ist, lässt man pro forma einfach die Mama sterben – die Versicherung zahlt ja. Das erinnert irgendwie an einen billigen Roman. Alleine auf die Idee zu kommen und zu glauben, niemand würde merken, dass die Verstorbene noch putzmunter unter den Lebenden weilt, setzt schon eine gewisse Naivität voraus. Wenn dann auch noch von Hand Urkunden gefälscht werden, statt auf moderne Technik zu setzen, darf man getrost von Dummheit sprechen, ohne damit den Tatbestand des Betruges und der Urkundenfälschung herab spielen zu wollen.
Eine 49jährige aus Moers hat es einfach mal versucht. Genug Erfahrung im Ändern von Papieren und damit dem Besuch vor Gericht hatte sie schon. Dieses Mal wagte sie sich an die Sterbeurkunde des Vaters, weißte einige Stellen und ersetzte den Namen und das Geburtsdatum des Herrn Papa durch die Daten der Mutter. In Form einer Kopie würde die Fälschung schon nicht auffallen, dachte sich die Frau und reichte sie bei der Versicherung ein. Abgesehen hatte es die 49jährige in erster Linie auf die Leistung der Restschuldversicherung. 3.000 Euro überwies die Assekuranz auf das Konto der Mutter und glich es somit aus. Bei den 30.000 Euro für den Unfalltod war das Unternehmen etwas vorsichtiger und fand ohne Probleme heraus: Die Kundin lebt noch.
Die Anzeige wegen Betruges und Urkundenfälschung folgte auf dem Fuße. Die „böse Tochter“ gestand die Tat und gab an, dass es ihr eigentlich nur um das überzogene Konto gegangen sei. Die Mutter habe sich nie selbst um ihre Geldangelegenheiten gekümmert und sei auch nie zur Bank gegangen. Das Geld gab die 49jährige aus und wollte das Konto jetzt wieder ins Lot bringen. Bei dieser Erklärung konnte auch die Richterin am Amtsgericht in Moers nur mit dem Kopf schütteln: „Entweder sind sie extrem abgebrührt oder haben nur von einem Tag auf den nächsten gedacht.“ Da es immerhin ein Geständnis gab, verurteilte sie die 49jährige angesichts ihrer Vorstrafen zu neun Monaten Haft auf Bewährung und 60 Sozialstunden. Die Staatsanwalt hätte sich etwas mehr gewünscht, da „erhebliche kriminelle Energie“ zu erkennen sei.
