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Montag, November 16, 2009

Umschreibung von Grundschulden: Wartezeit einkalkulieren

In der Praxis kommt es vergleichsweise häufig vor, dass es Darlehensnehmer mit der Auszahlung ihrer Immobiliendarlehen sehr eilig haben. Oftmals wird die Suche nach einer günstigen Baufinanzierung vollkommen unterschätzt und daher erst viel zu spät angegangen. Besonders häufig ist dies bei Bauherren der Fall: Sie sind mit ihrem Vorhaben so sehr beschäftigt, dass die Finanzierung oftmals zu kurz kommt. Dementsprechend muss am Ende alles sehr schnell gehen: In Kürze muss eine Bank gefunden werden, damit die Auszahlung des Darlehens erfolgen kann.

Doch gerade was die Dauer der Auszahlung betrifft, so darf diese auf gar keinen Fall unterschätzt werden. Es ist nicht möglich, heute ein Immobiliendarlehen aufzunehmen und bereits morgen auf Auszahlung des Darlehensbetrags zu bestehen. Grund ist die Besicherung: Erst einmal müssen Grundschulden eingetragen oder umgeschrieben werden. Diese sind für die Bank sehr wichtig: Ohne Besicherung über eine Grundschuld ist es im Normalfall nicht möglich, eine Auszahlung zu erzielen – Ausnahmen werden höchstens bei sehr kleinen Darlehensbeträgen gemacht.

Ob es nun um eine Neueintragung oder die Umschreibung einer bestehenden Grundschuld geht, macht im Endeffekt keinen Unterschied: In beiden Fällen ist man vom Grundbuchamt abhängig. In der Regel dauert es gut drei bis vier Wochen, damit die gewünschten Grundbuchänderungen wirksam werden. Diese können auch nicht beschleunigt werden, weshalb einem letztlich keine andere Wahl bleibt, als sich möglichst rechtzeitig um die Finanzierung zu kümmern und diesen Zeitraum in der Planung zu berücksichtigen. Außerdem ist es hilfreich, sich mit einem Experten wie beispielsweise mit einem Finanzierungsberater oder einem Notar abzusprechen, damit wirklich alle Voraussetzungen für die Änderungen im Grundbuch geschaffen sind und es somit zu keinen unnötigen Verzögerungen kommt.

Posted by Jochen on 11/16 at 08:39 AM
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