Umweltschadensversicherung der AXA
Einen Versicherungsschutz gegen Umweltschäden gemäß dem Umweltschadensgesetz hat der AXA Konzern entwickelt. Die Umweltschadensversicherung beinhaltet als Grunddeckung Schäden an Böden, Gewässern und geschützten Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräumen, sogenannten Biodiversitätsschäden, außerhalb des Betriebsgeländes, die von Anlagen oder Tätigkeiten auf dem Betriebsgrundstück ausgehen. Tätigkeiten auf fremden Grundstücken sind ebenfalls mitversichert sowie Schäden durch Produkte, die aufgrund eines Herstellerfehlers entstünden.
Mithilfe von Zusatzbausteinen ist es auch möglich, Schäden auf dem eigenen Grundstück und am Grundwasser zu versichern. Prüfung der Verantwortlichkeit des Versicherungsnehmers, die Abwehr einer unberechtigten Inanspruchnahme und die Übernahme von berechtigten Sanierungs- und Kostentragungspflichten gehören zu den Versicherungsleistungen. Eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebs beim Versicherungsnehmer oder einem Dritten ist Voraussetzung für diesen Versicherungsschutz. Weil das Risiko des Normalbetriebes auf der Grundlage der derzeitigen Erkenntnisse als unkalkulierbar erscheint, ist es unversicherbar.
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