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Sonntag, Dezember 12, 2010

Und der Riester-Vertrag lohnt sich doch…

Lieber „riestern“ statt „hartzen“, meinte jüngst ein 20-jähriger Auszubildender zum Industriekaufmann. Da fiel ihm wohl ein, was ihm der Versicherungsmakler mehrfach schon gedeutet hatte: Riestern heißt ein finanzielles Polster fürs Alter anlegen. Und weil auch der Staat dies fördert, wird „riestern“ zur lohnende Altersvorsorge. Bei der Fülle an Riester-Angeboten fällt es jedoch schwer, die richtige Variante zu wählen.

Riester-Varianten sind getestet

Was nun wurde bereits „getestet“ und welche wesentlichen Ergebnisse kamen dabei raus? Bei den fünf Riester-Angeboten - die Riester-Banksparpläne, die Riester-Fonds-Sparpläne, die klassische Riester-Rentenversicherungen als Fondsprodukt, die Riester-Bausparverträge und das Riester-Darlehen - bleiben bei einigen Bürgern dann aber doch Zweifel wegen der noch immer nachwirkenden und wohl auch weiterhin latenten Banken- und Finanzmarktkrisen.

Riester-Renten-Versicherungen werden unterschieden in die klassische Variante mit einer garantierten Verzinsung des Spar-Anteils. Hier fließen die laufenden Beiträge des Sparers vor allem in die Anlage festverzinslicher Wertpapiere, was die Zusage einer Mindestrente auf Basis des Garantiezinses schon von Anfang an ermöglicht. Bei der Riester-Fondspolice, auch fondsgebundene Riester-Rentenversicherung, muss der Anbieter den Erhalt der Einzahlung einschließlich der Zulagen zu Rentenbeginn garantieren.
Weitere Renditen hängen vom Kapitalmarkt ab und und von den Verwaltungskosten der jeweiligen Anbieter. So fließen Kundengeld meist in Investmentfonds, die aber als Fondspolicen oft zu teuer sind, ihre Auswahl ist meist nur mäßig. Zu empfehlen ist deshalb, sich entweder eher auf einen Riester-Fondssparplan oder auf empfohlene Fonds-Policen zu verlassen.

Riester auch für die Immobilie

Weil die Riester-Rente als private Altersvorsorge eingeführt wurde, dient sie eben diesem Ziel und erhöht die Ruhestands-Bezüge. Beim „Wohn-Riestern“ können die eingezahlten Beiträge auch für die Finanzierung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden. Dies geschieht durch Sparer, die einen Riester-Bausparvertrag abschließen, um später erst eine Immobilie kaufen wollen und jenen, die sofort mit einem Riester-Darlehen finanzieren. Es ist also auch möglich, mit Wohn-Riester eine Immobilie zu finanzieren, ohne zuvor erst den Riester-Vertrag anzusparen. Die staatlichen Zulagen können ebenfalls direkt in die Tilgung eines Riester-Darlehens fließen, was die Finanzierung maßgeblich vergünstigen kann.

Der Eigenanteil für eine komplette Riester-Förderung beträgt vier Prozent des Bruttoeinkommens im Vorjahr minus der staatlichen Zulagen aber höchstens 2.100 Euro pro Jahr. Wer wenig oder gar nichts verdient, wird auf auf mindestens 60 Euro im Jahr verpflichtet. Diese Förderung entspricht der anderer Riester-Verträge. Die Grundzulage beträgt 154 Euro. Für Kinder im „Kindergeld-Alter“ bekommt ein Elternteil bis zu 185 Euro Zulage für Kinder, die vor 2008 geboren worden sind und 300 Euro für Nachwuchs, der nach 2008 das Licht der Welt erblickt hat. Steuermindernd wirkt der Eigenanteil, der abgesetzt werden kann. Riestern kann jeder, der gesetzlich rentenversichert ist

Die Riester-Rente als kapitalgedeckte Altersvorsorge benötigt Zeit, weshalb früh mit dem Sparen anzufangen ist. Wer bis zu seinem 25. Lebensjahr abschließt, bekommt einmalig eine Extra-Zulage in Höhe von 200 Euro. Fürs „Riestern“ die private Rentenversicherung aufzulösen ist nicht sinnvoll, da dabei relativ hohe Verluste drohen. Sinnvoll wäre es dagegen, die private Rentenversicherung beitragsfrei zu stellen und die Riester-Rente zu beginnen.

Riester-Fonds-Sparen - oder doch anders?

Junge Leute bis 30 haben viel Zeit bis zum Ruhestand und können die Bewegungen auf dem Markt der Wertpapiere verkraften. Damit wird die Ertragschance höher als beim Festzinssparen. Aber man sollte darauf achten, dass man wirklich einen Riester-Fondssparplan abschließt oder eine sehr gute Riester-Fondspolice, weil es auch viele Fondspolicen gibt, zu denen nicht geraten werden kann. Es geht zwar kein Geld „futsch“, aber es lässt sich oft besser anlegen.

Ein Riester-Bausparvertrag ist für den sinnvoll, der wirklich ein Haus kaufen oder eine Wohnung finanzieren will. Dabei sollte dann aber die komplette Förderung pro Jahr genutzt werden. Wer seine Pläne ändert, sollte neu entscheiden.

Mit dem Ableben des Versicherten vor Auszahlung der Riesterrente oder kurz nach Auszahlungsbeginn der Riester-Rente ist das Geld nicht weg. Wegen der Todesfallvereinbarung kann angespartes Kapital dem Hinterbliebenen auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen werden. Gibt es nicht den Ehepartner sondern andere Personen als Erben, müssen diese die Förderung zurückzahlen, können aber das Kapital erben.
Grundsätzlich sind Riester-Verträge so ausgelegt, dass sie flexibel auf jede Lebenssituation eingestellt werden können. Höhere Einkommen wie niedrigere Einkommen führen zu unterschiedlichen Beitragszahlungen. Und auch das befristete Aussetzen für Beiträge ist gewährleistet.

Angespartes Riester-Kapital auf andere Verträge dieser Art zu übertragen, ist eher nicht zu empfehlen, weil erste Kosten nicht erstattet werden. Zudem sollte dabei beachtet werden, dass alles eingezahlte einschließlich Zulagen mindestens zu Rentenbeginn vorhanden sein muss.

Posted by wob. on 12/12 at 12:20 PM
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