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Freitag, Dezember 09, 2011

Unisextarife machen Policen teurer

Spätestens zum Dezember 2012 muss die Versicherungsbranche umdenken. Von da an sind nur noch geschlechtsneutrale Tarife erlaubt, ob nun für Lebensversicherungen oder Kfz-Policen. Dafür sorgt das sogenannte Unisex-Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) aus dem Frühjahr 2011. Doch welche Auswirkungen hat die neue Kalkulationsbasis, bei der nicht mehr nach Männlein und Weiblein unterschieden werden darf? Eine Studie des Beratungsunternehmens Oxera im Auftrag des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft kommt auf Beitragssteigerungen von bis zu 30 Prozent.

Michaela Koller, Generaldirektor des Europäischen Versicherungsverbandes (CEA), erklärte bei der Präsentation der Ergebnisse: „Die Studie zeigt, dass die Pflicht zu geschlechtsneutralen Tarifen eine Vielzahl unerwünschter Nebenwirkungen für Verbraucher, Versicherungsmärkte und die Gesellschaft im Allgemeinen haben kann.“ Die Neuregelung führe nicht zu mehr Beitragsgerechtigkeit für Männer und Frauen, meint auch der Vorsitzende der GDV-Hauptgeschäftsführung, Jörg von Fürstenwerth. Gerade die Tarife, bei denen bislang vor allem das Geschlecht als Risikomerkmal berücksichtigt wurde, wiesen derzeit die höchste Beitrags-Leistungs-Gerechtigkeit auf.

Letztlich wird es aber wohl so kommen wie vermutet. „Je nach Versicherungsprodukt werden sich die Prämien mal für Frauen, mal für Männer erhöhen“, heißt es in einer Pressemitteilung des GDV. Dafür sind zwei Effekte verantwortlich: die Umverteilung und die Sicherheitszuschläge. Umverteilung heißt in dem Zusammenhang schlichtweg, dass „die Prämien von dem Geschlecht mit dem höheren Risiko zum Geschlecht mit dem niedrigeren Risiko umverteilt“ werden. Hinzu kommen die Sicherheitszuschläge, weil die Unternehmen nicht abschätzen können, wie hoch der Anteil welchen Geschlechts am Neugeschäft ist. Das wird sich laut Oxera vor allem bei der Risikolebensversicherung bemerkbar machen. Frauen müssen demnächst mindestens 30 Prozent mehr berappen als bislang.

Das Urteil dürfe den Unternehmen allerdings nicht als Vorwand für generelle Prämiensteigerungen dienen, mahnen Verbraucherschützer. Auch sie gehen davon aus, dass das Beitragsniveau steigen wird. Der Bund der Versicherten spricht allerdings eher vom „Versuch der Gesellschaften, daraus Kapital zu schlagen“. Noch ist übrigens nicht sicher, ob auch alte Verträge von dem Urteil betroffen sind. Die Frage, wie der Richterspruch des EuGH ausgelegt werden muss, wird derzeit noch heftig diskutiert.

Posted by Andre on 12/09 at 02:49 PM
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