Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Sonntag, September 14, 2008

Unter 25 Jahre: Wohnungsbauprämie auch weiterhin frei verwendbar

Mit dem kommenden Jahreswechsel ändern sich die Rahmenbedingungen für neu abgeschlossene Bausparverträge: Künftig kann die Wohnungsbauprämie nach Ablauf der Sperrfrist von sieben Jahren nur noch dann in Anspruch genommen werden, wenn mit den Guthaben des Bausparvertrages tatsächlich bauliche Maßnahmen bzw. der Erwerb einer Immobilie finanziert werden. Die Neuregelung betrifft jedoch, darauf weisen Bausparkassen explizit hin, keine Sparer, die unter 25 Jahre alt sind. Diese können auch im nächsten Jahr noch einen Bausparvertrag abschließen und die Prämie nach sieben Jahren zu beliebigen Zwecken verwenden.

Die Wohnungsbauprämie ist eine der staatlichen Subventionen, die zur Vermögensbildung in Gestalt von Wohneigentum dienen. Sie wird auf Einzahlungen in Bausparverträge gezahlt und beläuft sich auf 8,8 Prozent der Einlagen bis zu einer maximalen Höhe von 512 Euro. Der höchstmögliche Zuschuss beläuft sich demnach auf rund 45 Euro. Gemeinsam veranlagte Ehegatten können sich über eine maximale Bemessung von 1024 Euro und folglich über eine Förderung von bis zu 90 Euro freuen. Auch die Einkommensgrenzen, bis zu denen die Wohnungsbauprämie gewährt wird, sind bei Verheirateten deutlich höher als bei Alleinstehenden: Singles bekommen die Prämie ausbezahlt, wenn ihr zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 25.600 Euro beträgt, Ehepaare dürfen bis zu 51.200 Euro im Jahr verdienen, ohne den Anspruch zu verlieren.

Die ab dem kommenden Jahr geltende Restriktion wird nach Einschätzung von Branchenkennern zu einer sinkenden Zahl der neu abgeschlossenen Bausparverträge führen, das insgesamt von Bausparkassen verwaltete Vermögen jedoch nicht signifikant beeinflussen. Viele Bausparer schließen Verträge ausschließlich ab, um die Wohnungsbauprämie abzugreifen und zahlen dementsprechend nur geringe Summen in ihre Verträge ein.

Posted by Stefan on 09/14 at 08:59 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?