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Dienstag, Januar 29, 2008

Urlaub in privat getauschten oder vermieteten Wohnungen

Urlaub in privat getauschten oder vermieteten Wohnungen wird auch in Deutschland immer beliebter

Mehr von der Fremde erleben und Geld sparen sind zwei wesentliche Gründe für diese neue Form der Urlaubsplanung.

Über Internetdatenbanken finden wildfremde Menschen Kontakt und tauschen für ein paar Tage oder auch für Wochen ihr Haus oder ihre Wohnung. Sicherlich eine interessante Art den Urlaub neu zu planen und zu gestalten, jedoch sollten die Interessierten versicherungstechnisch auf einige Punkte achten.

Schnell kann in einer fremden Wohnung etwas zu Bruch gehen. Sofern der Urlauber eine deutsche Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat, besteht für diese Art von Schäden weltweit Versicherungsschutz. Wie es allerdings bei einem Gast aus Peking oder aus Mexico City aussieht ist generell nicht zu sagen. Um auf der sicheren Seite zu sein, sollte der Nachweis für eine private Haftpflichtversicherung verlangt werden, die zugleich Mietsachschäden absichert. Bei einigen der Internetdatenbanken ist gibt es dafür sogar schon Musterverträge. Eine gute Orientierungshilfe.

Wer mit absolut fremden Menschen seine Wohnung tauscht hat eine erheblichen Vertrauensvorschuss zu leisten. Ganz besonders betrifft das auch das Thema Diebstahl. Sollten beispielsweise Dinge aus dem Haushalt verschwinden kommt weder die Hausratversicherung noch eine andere Versicherung für den entstandenen Schaden auf. In der Hausratversicherung ist nur der Einbruch-Diebstahl versichert, nicht aber der Diebstahl, bei dem der Langfinger freiwillig die Schlüssel erhalten hat. Aus diesem Grund sollten alle Wertsachen während der Tauschphase ausgelagert werden.

Weiterhin ist es empfehlenswert dem Nachbarn oder dem Vermieter eine kurze Information bezüglich des Besuchs zu geben. Nicht, dass die Gäste eventuell sonst für Einbrecher gehalten werden.

Posted by Sabine on 01/29 at 03:23 AM
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