Variable Kostenerstattungstarife
Gemäß § 53 IV SGB V können Krankenkassen ihren Mitgliedern mit Hilfe der neuen variablen Kostenerstattungstarife gegen eine Prämienzahlung höhere Erstattungsbeträge in der Kostenerstattung gewähren, allerdings können solche Tarife zu schwerwiegenden finanziellen Risiken für die jeweilige Krankenkasse führen.
Für derartige Tarife tritt die GKV mit entsprechenden Angeboten der PKV für Zusatzversicherungen in Konkurrenz. Mit gänzlich anderen Rahmenbedingungen arbeitet die PKV bezüglich Risikoprüfungen und altersabhängigren Tarifen, dadurch verbleiben der GKV für ihre Tarife die schlechten und sehr schlechten Risiken, was eine kostendeckende Tarifkalkulation unwahrscheinlich macht.
Posted by Sabine on 05/01 at 03:01 AM
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