Verbesserte Berufsunfähigkeitsversicherung der uniVersa
Eine neue Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird von der uniVersa angeboten. Die Besonderheit des neuen Produktes ist der Verzicht auf abstrakte Verweisung in alle Berufsgruppen und die Option - ohne jegliche Altersbeschränkungen. Tritt der Leistungsfall ein, ist einzig und alleine die zuletzt ausgeübte Tätigkeit von Bedeutung. Es drohen keine Leistungseinschränkungen wegen eines Vorberufes, der aufgrund eines Berufswechsels erst kurz vor Eintritt der Berufsunfähigkeit ausgeübt wurde.
Durch diesen Verzicht der abstrakten Verweisung werden widrige Streitigkeiten und versteckte Verweisungen auf andere Tätigkeiten vermieden. Desweiteren verzichtet die uniVersa auf nachträgliche Erhöhungen der Beiträge, die nach § 163 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) branchenweit möglich wären.
Eltern können für ihre Kinder über den Tip-Top-Tabaluga-Schutz bereits eine Option für eine spätere Berufsunfähigkeitsversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung mit Sofortschutz bei schwerer Erkrankungen, Pflegebedürftigkeit und Schwerbehinderung abschließen. Auch für Studenten und Auszubildende gibt es für diesen Bereich einen aktiven Schutz. Wobei Studenten bereits während ihrer Studienzeit für den Fall einer Studienunfähigkeit versichert sind.
Da es in der Praxis immer wieder zu gegenseitigen Verweisungen zwischen der Berufsunfähigkeitsversicherung und der Krankenversicherung bezüglich des nahtlosen Übergangs von Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente kommt, bietet die uniVersa ihren privaten Krankenvollversicherten eine Option an, ohne Mehrpreis, einen nahtlosen Übergang vom Krankentagegeld zur Berufsunfähigkeitsrente zu erhalten.
Über spezielle Nachversicherungsgarantien kann die Berufsunfähigkeitsversicherung im Laufe des Lebens ohne erneute Gesundheitsprüfungen aufgestockt werden. Gründe für eine Aufstockungen wären zum Beispiel:
- Einkommenserhöhung
- Heirat
- Geburt eines Kindes
- Scheidung
- Selbstständigkeit
Eine Leistungsdynamik hilft dabei, dass im Falle einer Berufsunfähigkeit die vereinbarte Rente auf Grund von Preissteigerungen nicht an Wert verliert.
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