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Freitag, September 12, 2008

Verbraucherschützer klagen gegen die Beitragsfreistellungsklausel in den Rürup-Verträgen der Aspecta

Die Verbraucherzentrale Hamburg klagt gegen das Versicherungsunternehmen Aspecta. Anlass ist die Beitragsfreistellungsklausel in den Versicherungsbedingungen für die Rürup-Rente. Sie sorgt unter Umständen dafür, dass von dem gesparten Geld kein Cent übrig bleibt. Die Verbraucherschützer wollen mit ihrer Klage beim Landgericht Köln erreichen, dass diese Klausel gestrichen wird und haben damit einen Stein ins Rollen gebracht, der sich auf die gesamte Versicherungsbranche auswirken könnte.

Kritisiert wird seitens der Hamburger Verbraucherzentrale vor allem das hohe Risiko, Geld zu verlieren. Sie hat mehrere Fälle analysiert und warnt jetzt vor der Gefahr, leer auszugehen, sollte man nicht mehr in der Lage sein, die Beiträge zu bezahlen, und um eine Freistellung bitten. Die Folge laut Vertrag: „Bei Beitragsfreistellung im ersten Versicherungsjahr erlischt die Versicherung.“ Ein Totalverlust drohe nach Aussage der Verbraucherschutz-Experten allerdings auch dann, wenn man in den Folgejahren finanzielle Schwierigkeiten habe und den Vertrag nicht bedienen könne. Davor sei man gerade als Selbständiger oder Freiberufler, an die sich die Basisrente richte, nie gefeit. Die Altersvorsorge auf Eis zu legen, sorge dann für eine böse Überraschung.

Eine außergerichtliche Lösung ist in diesem Fall gescheitert. Die Aspecta Lebensversicherung weigerte sich, die Unterlassungserklärung abzugeben. Jetzt muss das Landgericht entscheiden. Von Bedeutung ist das Verfahren für alle Unternehmen, die ähnliche Klauseln in ihren Rürup-Verträgen verwenden. Würden alle Sparer durchhalten, wäre es kein Problem. Die Stornoquote bei Verträgen, die über 30 Jahre laufen, liegt jedoch bei 76 Prozent. „Bloß die Finger weg von Rürup-Verträgen! Auch eventuelle Steuervorteile wiegen das hohe Risiko des Totalverlustes nicht auf“, lautet daher der Rat der Verbraucherzentrale.

Posted by Andre on 09/12 at 03:32 AM
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