Verbraucherschutzverein warnt vor finanzieller Doppelbelastung und rechtliche Risiken durch Mietkauf
Der Verbraucherschutzverein für das selbstgenutzte Eigentum “Wohnen im Eigentum e.V.” warnt vor den falschen Versprechungen, die von Mietkauf-Anbietern gemacht werden. Während Mietkauf-Anbieter mit den Argumenten “ohne Kredit”, “ohne Darlehen”, “mit geringem Eigenkapital”, “ohne Schufa” oder “klare Kostenstruktur” beworben werden, lauern hinter vielen Angeboten finanzielle Doppelbelastungen und rechtliche Risiken. Die Zeitschrift Focus hat schon im Februar getextet: “Von dem Modell profitieren viele, nur die Kunden nicht.”
Mietkauf ist ein Mietvertrag. In diesem Vertrag wird festgelegt, dass der Mieter die von ihm bewohnte Wohnimmobilie nach einer Zeit kaufen kann. Dabei werden die bis dahin bezahlten Mieten auf den Kaufpreis angerechnet. Für “Wohnen im Eigentum e.V.” kann die Eigenheimfinanzierung per Mietkauf sehr schnell teurer werden, als eine normale Finanzierung über einen Kredit. Eine fachliche Prüfung eines Mietkaufvertrags durch versierte Immobilienfachleute ist deshalb Pflicht.
Häufiges Grundmodell eines Mietkaufvertrages sieht so aus, dass man sich verpflichtet, das Objekt erst zu mieten und später zu kaufen. Dadurch entsteht eine doppelte Belastung, weil neben der Miete auch schon der spätere Restkaufpreis angespart werden muss. Das die Miete meistens recht hoch ist, sorgt das für die überdurchschnittliche Belastung des Mietkäufers. Zudem wird oft nicht die gesamte Miete auf den Kaufpreis angerechnet, was die Sache natürlich noch mehr verteuert. Ein weiteres Modell ist der sogenannte Ratenkaufvertrag.
Alle Mietkaufvertragsarten sind aber auch rechtlich umstritten, weil sie notariell beurkundet werden müssen, da die Verträge sonst nicht wirksam sind. Im Falle einer Rückabwicklung droht oft ein langer Rechtsstreit. Darüberhinaus sind Kündigungsrecht, bereits gezahlter Tilungszahlungen und Sicherheiten des Verkäufers oftmals nicht richtig geklärt.
