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Donnerstag, Juni 11, 2009

Verfassungsrichter erklären Basistarif für rechtens

Die Bemühungen der privaten Krankenversicherungen (PKV), den Basistarif zu kippen, sind gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht hat die Klage der Versicherungsunternehmen zurückgewiesen und damit eines der zentralen Elemente der Gesundheitsreform für rechtens befunden. Auch die dreijährige Sperrfrist für den Wechsel von der gesetzlichen in eine private Kasse, das „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ und die Übertragbarkeit der Altersrückstellungen von PKV-Kunden, die den Anbieter wechseln wollen, wurden in Karlsruhe abgesegnet. Für Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) ein Erfolg auf ganzer Linie.

Der Basistarif bleibt also und für die privaten Krankenversicherer die Pflicht, auch ältere und kranke Kunden aufzunehmen, ohne Gesundheitsfragen und Risikozuschläge. Mit der Vorschrift, den neuen Tarif einzuführen, sei zwar in die Berufsfreiheit der PKV eingegriffen worden. Schwerer wiegen aber die legitimen Gemeinwohlinteressen, zumal der Gesetzgeber lediglich das Ziel verfolge, jedem eine bezahlbare Krankenversicherung zu ermöglichen, auch in den Reihen der PKV. Aus Sicht der Richter nimmt der Basistarif, selbst wenn er nicht kostendeckend angeboten werden könne, keinen oder nur kaum Einfluss auf die Geschäfte der Unternehmen. In Karlsruhe geht man vielmehr davon aus, dass sich das Interesse angesichts der monatlichen Prämie von bis zu 570 Euro ohnehin in Grenzen halten werde. Wenn das PKV-Modell durch den Basistarif allerdings gefährdet werden sollte, müsse nachgebessert werden. Bis dahin gilt, was Ulla Schmidt nach der Verkündung des Urteils erklärte: „Auch die private Krankenversicherung muss soziale Verantwortung übernehmen“.

Posted by Andre on 06/11 at 05:07 AM
Recht & OrdnungKrankenversicherungGesundheitsreform • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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