Verkauf von Immobiliendarlehen: Bundestag verabschiedet Gesetzentwurf
Der Weiterverkauf von Immobiliendarlehen ist ein Thema, dass zahlreiche Menschen bereits seit mehreren Monaten beschäftigt. Etliche Verbraucherschützer sowie Politiker sind darum bemüht, die Rechte der Verbraucher zu stärken. Sie möchten ein Gesetz schaffen, welches den Banken verbietet, Immobiliendarlehen weiterzuverkaufen oder gar urplötzliche Zwangsvollstreckungen einzuleiten.
Am vergangenen Freitag war es soweit: Nach Monaten der Vorbereitung wurde der entsprechende Gesetzentwurf verabschiedet. Nur noch der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen, damit dieses in Kraft treten kann. Die Reaktionen zum neuen Gesetz sollen sehr unterschiedlich ausfallen. Etliche Verbraucherschützer sind der Meinung, das Gesetz würde den Verbraucher nicht ausreichend schützen. Einige Politiker sind hingegen der Meinung, der Verbraucher wäre bereits sehr gut geschützt – kein Kreditinstitut würde eine Zwangsvollstreckungen einleiten, so lange die Darlehensraten ordnungsgemäß bedient werden.
Ob das Gesetz vom Bundesrat verabschiedet wird, bleibt vorerst abzuwarten. Fest steht allerdings, dass die Verbraucher auch noch andere Möglichkeiten haben, um sich vor dem Verkauf ihrer Immobiliendarlehen zu schützen. Mit Hilfe einer so genannten Verzichtserklärung ist es möglich, mehr Sicherheit zu schaffen. In solch einer Erklärung gibt sich der Darlehensgeber damit einverstanden, das Darlehen innerhalb der Laufzeit bzw. Zinsbindung nicht weiterzuverkaufen.
Entsprechende Vereinbarungen können sowohl vor dem Vertragsabschluss wie auch nachträglich getroffen werden. Laut der „FMH Finanzberatung“ seien mittlerweile sehr viele Kreditinstitute dazu bereit, solch eine Vereinbarung zu unterschreiben. Sofern dies nicht zutrifft, gilt es abzuwarten – spätestens bei der nächsten Anschlussfinanzierung bietet sich die Möglichkeit, zu einem Darlehensgeber zu wechseln, der mit der Vereinbarung einer Verzichtserklärung einverstanden ist.
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