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Samstag, März 31, 2007

Verlockung Versicherungsbetrug

Die Verlockung ist groß, einen Versicherungsschaden zu melden, der letztlich keiner ist. Beliebte Objekte für einen Versicherungsbetrug sind z.B. Brillen und Handys. Daher gehen Versicherer heutzutage auch dazu über sich den Schaden anzuschauen oder sich das beschädigte Objekt zusenden zu lassen. Grundsätzlich sind die Gesellschaften dazu berechtig. Die Quoten der Betrugsfälle liegen bei kleineren Schäden nahe 20 – 30%. Bei Großschäden ist die Hemmschwelle offensichtlich höher. Die Versicherer nennen hier 7% als Betrugsquote.

Sollte sich herausstellen, dass es sich um einen Betrug handelt, ist nicht nur die Zahlung des Schadens ausgeschlossen, sondern in den meisten Fällen wird ferner eine Anzeige wegen Betruges erstatten. Prinzipiell wird die Versicherungspolice gekündigt. Die Information über eine Kündigung der Versicherung steht allen anderen Versicherungen zur Verfügung. Somit ist es fast ausgeschlossen, dass der Versicherungsnehmer eine neue Versicherung erhalten wird.

Posted by Sabine on 03/31 at 01:33 PM
Recht & OrdnungVersicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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