Verlorener Autoschlüssel kann Versicherungsschutz kosten
Den Verlust von Schlüsseln sollte man niemals auf die leichte Schulter nehmen. Dies gilt nicht nur für den Verlust von Haustürschlüsseln, sondern auch ganz besonders für Autoschlüssel, wie ein aktueller Richterspruch aufzeigt. Wie die „Süddeutsche“ Zeitung berichtet, kann der Schlüsselverlust nämlich zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.
Der besagte Artikel der „Süddeutschen“ Zeitung bezieht sich auf ein kürzlich gesprochenes Gerichtsurteil. Eine Autofahrerin konnte nach dem Abschließen ihres Fahrzeugs den Autoschlüssel nicht mehr finden. Zur Lösung des Problems griff sie einfach auf den Ersatzschlüssel zurück - damit hatte sich die Sache für sie erledigt. Allerdings wurde der Schlüssel von einem neunjährigen Jungen gefunden, der mit dem Auto losfuhr und einen Schaden in Höhe von ca. 1.500 Euro anrichtete. Als die Fahrzeughalterin den entstandenen Schaden über ihre Kfz-Versicherung regulieren wollte, verweigerte sich diese einer Kostenübernahme.
Der Fall wurde vor dem Landgericht Kleve verhandelt. Die Klägerin war der Meinung, dass der Versicherer einspringen und den Schaden regulieren müsse. Allerdings kam das Gericht zu einer anderen Erkenntnis: Weil die Fahrzeughalterin nichts unternommen hatte, um den Schaden zu begrenzen bzw. von ihr keinerlei Sicherheitsvorkehrungen getroffen wurden, habe sie grob fahrlässig gehandelt. Demzufolge sei der Kfz-Versicherer nicht dazu angehalten, den Schaden zu regulieren.
Dieses Gerichtsurteil macht deutlich, wie schnell der Versicherungsschutz verloren gehen kann und wie empfehlenswert es daher ist, im Zweifelsfall immer beim Versicherer eine Anfrage zu stellen. Die Assekuranz hätte eine Empfehlung zur weiteren Vorgehensweise aussprechen können, damit die Fahrzeughalterin nach wie vor abgesichert ist und im Schadensfall nicht um ihren Versicherungsschutz bangen muss.
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