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Donnerstag, Juli 15, 2010

Vermieter dürfen Hausrat von Mietern nicht einfach entsorgen

Nicht nur Mieter sondern auch Vermieter haben es nicht immer leicht. Dies macht ein Fall deutlich, der sich im Jahr 2005 zugetragen hat. Es geht um einen Vermieter, der eigenständig beschlossen hat, eine vermietete Wohnung zu räumen und dabei einen Teil des Hausrats vom Mieter zu entsorgen. Die Räumung erfolgte nicht grundlos: Der Mieter war spurlos verschwunden. Freunde und Verwandte hatten den Mieter als vermisst gemeldet und als der Mann einige Zeit fehlte, standen nach einer Weile zwei Monatsmieten aus. Für den Vermieter stand fest, das Mietverhältnis zu kündigen und die Wohnung zu räumen, um sie anschließend wieder vermieten zu können.

Doch aus heiterem Himmel tauchte der Mieter wieder auf und war über die Vorgehensweise des Vermieters alles andere als erfreut. Laut seiner Aussage wurden große Teile des Hausrats entsorgt, wobei wertvolle Sachen verloren gingen. Alles in allem sollen Einrichtungsgegenstände im Wert von 62.000 Euro verschwunden sein. Weil der Vermieter für diesen Schaden nicht aufkommen wollte (angeblich hat es solch wertvolle Einrichtungsgegenstände nicht gegeben), zog der Mieter vor Gericht.

Am Mittwoch wurde der Fall vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die Richter sind dabei zu einem klaren Urteil gekommen: Der Vermieter hätte das Eigentum seines Mieters nicht einfach entsorgen dürfen. Er hätte zumindest ein Bestandsverzeichnis anlegen müssen, aus dem genau hervorgeht, welcher Hausrat sich im Gebäude befand. Auf diese Weise hätte man nachweisen können, wie umfangreich und wertvoll der Hausrat des Mieters gewesen wäre.

Der Vermieter müsste nun nachweisen, welchen Hausrat er entsorgt hat. Weil er dies nicht kann, hat der Mieter ein Anrecht auf Entschädigung. Deshalb wurde der Fall an die vorherige Instanz bzw. an das Landgericht Wiesbaden zurückverwiesen.

Dieser Fall macht deutlich, wie vorsichtig Vermieter sein müssen, wenn sie eigenständig Wohnungen räumen. Sicherer wäre es gewesen, ein Räumungsverfahren einzuläuten. Zwar gilt ein solches Verfahren als relativ kostspielig, aber dafür lassen sich rechtliche Risiken verhindern.

Posted by Jochen on 07/15 at 11:02 AM
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