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Donnerstag, Oktober 08, 2009

Vernachlässigte Kehrpflicht wird schnell zum Fall für die Haftpflicht

Es ist Herbst. Das Laub fällt – und muss von den Bürgersteigen gefegt werden, damit niemand auf den feuchten Blättern ausrutscht und sich dabei verletzt. Wenn die Gemeinde die Pflicht, die Gehsteige sauber zu halten, an die Hausbesitzer übertragen hat, obliegt es ihnen, für die nötige Verkehrssicherheit vor der Haustür und auf den Wegen zu sorgen. Halten sie sich nicht daran, kann es ganz schnell zu einem Fall für die Versicherung werden, wenn jemand auf dem glitschigen Laub den Halt verliert und sich auf den Hosenboden setzt.

Das heißt nicht, dass der Besen den ganzen Tag parat stehen und jedes Blatt einzeln vom Gehweg beseitigt werden muss. Das wäre übertrieben. Allerdings sollte man es nicht so weit kommen lassen, dass sich Laubberge auf dem Weg türmen. Gerade im Herbst ist es daher ratsam, regelmäßig und wenn nötig auch mehrmals am Tag mit Besen und Kehrblech aktiv zu werden. Stürzt ein Fußgänger trotz all der Mühen, kann er nicht zwangsläufig Schadensersatzansprüche geltend machen. Geht es vor Gericht, wird genau geprüft, ob nicht vielleicht doch ein zu sorgloses Verhalten des Fußgängers den Unfall verursacht hat.

Wenn es nun aber am Laub lag, kommen die Versicherungen der Hausbesitzer ins Spiel. Bei selbst genutzten Häusern und Eigentumswohnungen – darunter fallen auch Ferienwohnungen – ist die Privathaftpflichtversicherung der richtige Ansprechpartner. Bei Eigentumswohnungen in Wohnanlagen wird es etwas komplizierter. Denn der Geschädigte kann seine Ansprüche bei allen oder auch nur bei einem einzelnen Eigentümer geltend machen, der sich dann seinerseits an die Miteigentümer wenden muss.

Vermieter von Mehr- oder Einfamilienhäusern informieren bei einem Schaden ihre Haus- und Grundeigentümer-Haftpflichtversicherung. Auch wenn die Kehrpflicht der Mieter explizit im Mietvertrag festgehalten wird, bleibt immer noch der Hausbesitzer in der Pflicht. Der Vermieter muss kontrollieren, ob es auch wirklich sauber ist und notfalls die Mieter darauf hinweisen, dass zu viel Laub auf den Wegen liegt.

Posted by Andre on 10/08 at 05:14 AM
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