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Freitag, Juli 08, 2011

Verschwiegene Gastritis kostet Kundin den Schutz der Berufsunfähigkeitsversicherung

Zu den Tücken der Berufsunfähigkeitsversicherung gehört zweifelsohne der Katalog mit den Gesundheitsfragen. Teils umfasst alleine dieser Part des Antrags gleich mehrere Seiten und muss zu Dutzenden Themen Auskunft gegeben werden, angefangen beim letzten Krankenhausaufenthalt bis hin zum Konsum von Alkohol und Zigaretten. Spielraum gibt es bei der Beantwortung der Fragen nicht. Sie müssen allesamt und ohne Ausnahme wahrheitsgemäß bearbeitet werden, sonst ist der Versicherungsschutz gefährdet. Darauf ist an dieser Stelle schon oft aufmerksam gemacht worden. Die Folgen, hält man sich nicht an die Spielregeln, zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichtes Brandenburg (Aktenzeichen 11 U 6/11).

Der Fall: Eine Beamtin, 40 Jahre jung, hatte sich für eine Lebensversicherung inklusive Berufsunfähigkeitsversicherung entschieden. Den Fragenkatalog beackerte sie zwar, nahm es mit der Wahrheit aber nicht ganz so genau und verschwieg der Assekuranz eine Magenschleimhautentzündung (Gastritis). Dieser Fehler wurde ihr zum Verhängnis, als sie einige Jahre später die Leistungen der Berufsunfähigkeitsversicherung in Anspruch nehmen musste. Die Rente aus dem Vertrag belief sich auf rund 3.600 Euro jährlich. Allerdings floss das Geld nur bis zu dem Tag, an dem die Versicherung von der Gastritis erfuhr. Danach drehte die Assekuranz der Frau den Geldhahn zu und ging später als Sieger aus dem Rechtsstreit hervor.

Die Kundin hätte sich im Klaren darüber sein müssen, so die Richter, dass die Versicherung auf schwere Erkrankungen aufmerksam gemacht werden muss. Anderenfalls bestehe für die Unternehmen keine Möglichkeit, sich gegen den Antrag zu entscheiden oder mit Risikoaufschlägen zu arbeiten. Im vorliegenden Fall handele es sich um eine arglistige Täuschung, die von der Versicherung berechtigterweise angefochten wurde. Heißt: Den eigenen Gesundheitszustand oder die Krankengeschichte geschönt darzustellen oder einzelne Fakten zu verschweigen, bringt die geplante finanzielle Absicherung in Gefahr. Wie schon mehrmals empfohlen, sollten die Fragen daher nach Möglichkeit zusammen mit dem Hausarzt besprochen und beantwortet werden, um auf Nummer sicher zu gehen.

Posted by Andre on 07/08 at 09:49 AM
Recht & OrdnungWissenswertesBerufsunfähigkeit • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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