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Freitag, Mai 15, 2009

Versicherung dreht 16-jährigem eine Lebensversicherung über 49 Jahre an

Den Nachwuchs so früh wie möglich abzusichern, ist sicherlich eine lobenswerte Entscheidung – beispielsweise über eine Kinder-Unfallversicherung. Ärgerlich nur, wenn das Versicherungsunternehmen weit über das Ziel hinausschießt. Die Verbraucherzentrale Sachsen informiert aktuell über einen solchen Fall. Die Eltern eines zu dem Zeitpunkt gerade einmal 16 Jahre jungen Mannes erachteten eine Berufsunfähigkeitsversicherung für den Sohnemann als sinnvoll. Von der der Idee her sehr gut. Was der Vertreter der Gothaer daraus gemacht hat, ist beinahe schon unverschämt und darf jetzt als schlechtes Beispiel für eine Beratung herhalten, deren Blick nur auf die eigene Provision zielt. Er verkaufte eine fondsgebundene Lebensversicherung mit Berufsunfähigkeits-Zusatzschutz.

Lange hatte der Junge keine Freude an dem Vertrag, den er im Mai 2008 unterschrieben hatte. Schon Ende des Jahres kündigte er die Police wieder. März 2009 kam dann die Überraschung für Eltern und Kind: Die Gothaer verlangte eine Nachzahlung von 126 Euro. Der Paukenschlag hat gesessen und führte die verärgerten Versicherungskunden direkt zur Verbraucherzentrale Sachsen. Dort öffnete man ihnen die Augen und wies sie auf ihre Rechte hin. „In der Beratung wurde ihm erläutert, dass nicht der Versicherer von ihm, sondern er sein gesamtes Geld von der Versicherungsgesellschaft zurückfordern kann“, heißt es in der Pressemitteilung.

Der Vertrag hätte in der Form nicht zustande kommen dürfen. Der Kunde war bei Vertragsabschluss noch minderjährig. Da es sich um eine Lebensversicherung mit einer Laufzeit von stolzen 49 Jahren handelte, hätte neben den Eltern auch das Vormundschaftsgericht die Police genehmigen müssen. „Das gilt dann, wenn der Minderjährige zu wiederkehrenden Leistungen verpflichtet wird, sofern der Vertrag länger als ein Jahr nach Eintritt der Volljährigkeit fortdauern soll“, erklärt die Verbraucherzentrale Sachsen die rechtlichen Hintergründe. Zudem moniert sie, dass die Versicherung in diesem Fall weit am Bedarf und den Wünschen des Kunden vorbei „beraten“ hat. Sinnvoll sei es, sich von unabhängiger Seite beraten zu lassen und mehrere Angebote einzuholen.

Posted by Andre on 05/15 at 04:31 AM
InteressantesRecht & OrdnungBerufsunfähigkeitLebensversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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