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Samstag, März 22, 2008

Versicherung von Wochenendhäusern im Winter

In Deutschland ist es für „Stadtmenschen“ immer noch üblich, ein Grundstück zu pachten oder zu kaufen. Dieses wird meist allerdings nur in der warmen Jahrszeit genutzt. Einige simple Lauben wurden zu Domizilen umgebaut, wo ein Überwintern möglich ist, doch vorwiegend sind im Winter verlassene und unbewachte Parzellen zu finden. Darin birgt sich ein gewisses Risiko, schließlich könnte ein Sturm das Dach abdecken, Diebe die Laube ausräumen oder die Laube auch durch Randalierer beschädigt werden.

Eine Versicherung, die solche Fälle absichert, scheint dafür eine geeignete Lösung zu sein.  Bevor man sich für eine Police entscheidet, muss man sich über die einzelnen abzusichernden Gegenstände klar werden. Zu unterscheiden hat man bei inneren und äußeren Werten. Inventar, das dauerhaft im der Laube zu finden und dabei wertvoll ist, sollte über eine Zusatzversicherung und einen entsprechenden Zuschlag zur Hausratpolice für die Hauptwohnung versichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung bei Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm an Windstärke acht, Hagel, Einbruchsdiebstahl und Raub sowie Vandalismus dann die anfallenden Kosten. Diejenigen, die außer einem Fernseher, der jeden Sommer mit auf das Grundstück gebracht wird, nichts Wertvolles dort zu stehen haben, können auf den Abschluss einer Zusatzversicherung verzichten. Schließlich beinhaltet die herkömmliche Hausratversicherung ohne Aufpreis eine sogenannte Außenversicherung, die solche Gegenstände, die sich „vorübergehend“ außerhalb der Wohnung befinden in gewissen Umfang mitversichert.

Sehr oft wird die Entschädigung nur bis zu zehn Prozent der Versicherungssumme übernommen. Auch eine zeitliche Einschränkung existiert für diese Außenversicherung. Das Kriterium „vorübergehend“ bezeichnet dabei einen Zeitraum, der nicht länger als drei Monate anhalten darf. Im Umkehrschluss bedeutet das, dass die Gegenstände im Wochenendhaus im Winter nicht versichert sind.

Wesentlich wertvoller als das Inventar ist regelmäßig das Gebäude selbst. Jedoch ist dies nicht über eine Hausratpolice abzusichern. Mithilfe einer Wohngebäudeversicherung sind alle Risiken abgedeckt und im schlimmsten Fall wird dann Schadensersatz über sie geleistet, wenn es beispielsweise zu Verlusten durch Feuer, Leitungswasser, Sturm ab Windstärke acht und Hagel gekommen ist.  Die Versicherung bietet noch ein weiteres Plus, denn sie sichert nicht nur Schäden für die Bausubstanz, sondern auch für bestimmtes Zubehör wie zum Beispiel Heizungen, Antennen oder Überdachungen. Auch Abbruch- oder Aufräumungskosten sind versichert.

Für die Errechnung der Beitragssumme spielen diverse Faktoren eine Rolle. Neben dem Wert des Gebäudes sind auch bestimmte Tarifzonen entscheidend. Diese beziehen sich auf das Risiko von Leitungswasser- und Sturmschäden in einem bestimmten Gebiet. Die Gebäudebauweise ist auch sehr wichtig. Beispielweise ist bei Gebäuden aus Stein und Ziegeldach nicht so viel zu zahlen wie bei vergleichbaren Häusern mit Reetdach oder einem Holz-Blockhaus, da bei diesen ein sehr hohes Brandrisiko in den Versicherungspreis mit eingeflossen ist.

Um das Wochenendhaus wintertauglich zu machen, ist es jedenfalls ratsam und auch erforderlich, keine wertvollen Gegenstände in der Laube zurück zu lassen, Wasserleitungen zu entleeren und danach möglichst frostsicher zu verkleiden, das Gebäude insgesamt gut zu sichern und in der Zeit, in der man nicht in der Laube ist, zumindest ab und zu zur Kontrolle das Grundstück zu besuchen. Das wird durch im Versicherungsvertrag stehende Verpflichtungen auferlegt und kann für den Laubenbesitzer ebenfalls sinnvoll sein. 

Posted by Saskia on 03/22 at 08:01 AM
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