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Freitag, Februar 16, 2007

Versicherung zahlt nur bei gewaltsamem Eindringen

In jedem Vortrag, den Kripobeamte zum Thema Vorbeugung von Einbrüchen halten, heißt es: Schließen Sie die Türen gut ab und halten die Fenster verschlossen. Das heißt im Zweifelsfall den Schlüssel nicht nur einmal, sondern zweimal im Schloss herumzudrehen, um ganz sicher zu sein. Hat es ein Dieb zu leicht, in eine Wohnung zu gelangen, liegt kein Einbruchdiebstahl vor und zahlt auch die Hausratversicherung nicht.

Das hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ 19 U 140/05) entschieden. Eine Frau hatte erklärt, ein Dieb habe mit einem Werkzeug das Küchenfenster geöffnet, es wieder verschlossen und dann Schmuck und Pelze mitgehen lassen. Um aus der Wohnung zu gelangen, habe er einen Schlüssel vom Schlüsselbrett genommen und die Tür von innen aufgeschlossen.

Einen Beweis für ein gewaltsames Eindringen konnte die Frau nicht erbringen. Eine besondere körperliche Kraftentfaltung, um die in die Wohnung zu gelangen, sei nicht nötig gewesen. Die Richter zweifelten auch an der Beschreibung des Tathergangs, vor allem daran, dass ein Fenster für den Einbruch geöffnet worden sei.

Vielmehr habe die Türe offen gestanden. Die Untersuchungen eines Sachverständigen hatten ergeben, dass die Haustür, so sie nur zugezogen oder nur einmal abgeschlossen ist, problemlos hätte aufgedrückt werden können. Dazu sei nur wenig Druck nötig, da der Türriegel kaum hinter das Schließblech griff. Anders hätte es ausgesehen, wenn die der Schlüssel nicht ein-, sondern zweimal herumgedreht worden wäre. Davon fand sich im Bericht der Versicherten allerdings kein Hinweis.

Posted by Gerald on 02/16 at 11:23 AM
VersicherungenHausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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