Versicherungen beim Umzug nicht vergessen
Ein Umzug will gut geplant sein, damit alles reibungslos über die Bühne geht. Dazu gehört auch, sämtliche Versicherungen rechtzeitig über die neue Anschrift und gegebenenfalls die neue Bankverbindung zu informieren. Darauf weist aktuell der Bund der Versicherten (BdV) hin und gibt einige Tipps, damit es später keinen Ärger gibt.
Einen Schwerpunkt setzt der BdV auf die Hausratversicherung. Sie muss auf jeden Fall vor dem Umzug über die neue Adresse in Kenntnis gesetzt werden. Damit stellt man sicher, dass der Versicherungsschutz zwei Monate lang für die alte wie auch die neue Wohnung gilt, um dann endgültig auf die neue Unterkunft überzugehen. Verlangt werden von der Versicherung ebenso Angaben über die neue Wohnfläche und den Wert des Hausrates. Sollte die Neuberechnung eine höhere Prämie ergeben, besteht die Möglichkeit, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen und über einen Versicherungsvergleich einen neuen, günstigeren Anbieter zu suchen.
Für den Umzug an sich ist die private Haftpflichtversicherung von größter Bedeutung. Meist geht es etwas hektischer zu und kann es im Eifer des Gefechts schon einmal zu Kratzern an Türen, Wänden oder Schäden im Bad kommen. Wenn sogenannte Mietsachen im Vertrag für die Privathaftpflicht aufgeführt sind, übernimmt sie die Kosten für die Reparatur. Wenn aber ein Helfer den teuren Fernseher fallen lässt, wird es schwieriger. Die Versicherung greift dann nur in wenigen Ausnahmefällen. Das ist zum einen, wenn grobe Fahrlässigkeit im Spiel ist. Zum anderen, wenn Gefälligkeitshandlungen mitversichert sind. Ansonsten gilt, so Lilo Blunck, Vorstandsvorsitze des BdV: „Nur, wenn die Helfer einem anderen als dem Umziehenden Schaden zufügen, springt deren Privathaftpflicht ein.“.
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