Versicherungen und die VVG Umstellung
Laut einer Studie der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wurden bisher lediglich von sehr wenigen Versicherungsgesellschaften die bestehenden Versicherungsverträge auf das neue und verbraucherfreundlichere Versicherungsvertragsrecht umgestellt, obwohl die Versicherungen diese Umstellung hoch angepriesen hatten. 55 Unternehmen wurden befragt, von denen allerdings nur die vier Versicherungen DeBeKa, GVV, HUK und Signal-Iduna eine bereits erfolgte Umstellung angeben konnten. Angaben der Umfrage zufolge möchten mehrere Gesellschaften den Gebrauch des neues Rechts im Einzelfall untersuchen.
Durch das neue Versicherungsvertragsgesetz, das bereits im Januar 2008 in Kraft getreten ist, haben die Versicherungsnehmer mehr Rechte, beispielsweise den Anspruch auf Zuzahlungen aus den stillen Reserven ihrer Police. Versicherungsnehmern wird von der Verbraucherzentrale empfohlen auf jeden Fall einzufordern, dass die Altverträge nach dem neuen Vertragsgesetz untersucht werden, selbst wenn noch kein Rechtsanspruch bestehen kann. Dieser entsteht erst im Januar nächsten Jahres.
In der Dezember 2007 Ausgabe der Zeitschrift „Capital” zogen über 40 Versicherungsgesellschaften das Interesse auf sich, indem sie eine vorzeitige Umstellung der Altverträge auf das neue Recht angekündigt hatten. Das Ergebnis der derzeitigen Umfrage deutet die Verbraucherzentrale in dem Sinne, dass die Mehrzahl der Unternehmen nicht an einer unmittelbaren Verbesserung der Kundenfreundlichkeit interessiert ist, auch wenn das die eigentliche Versprechung war. Michael Wortberg, der Versicherungsreferent der Verbraucherzentrale, kritisierte mehrere Unternehmen, ihre Kunden „mit falschen Aussagen hinters Licht geführt” zu haben, indem sie Kunden, die eine diesbezügliche Anfrage stellten, erklärten, dass eine vorzeitige Vertragsumstellung vom neuen Recht nicht erlaubt werde.
News • Versicherungen • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
