Versicherungs-Wartezeiten bei Vertragsabschluss beachten
Grundsätzlich ist es vor dem Abschluss eines Versicherungsvertrages unbedingt empfehlenswert, die Vertragskonditionen genauestens zu überprüfen, dabei die einzelnen Wartezeiten bis zum Einsetzen des Versicherungsschutzes zu beachten und so die begrenzten Leistungen zu bemerken. Wenn ein Versicherungsvertrag abgeschlossen wird, sollte sich der Kunde bewusst machen, dass der Versicherungsschutz nicht automatisch unmittelbar und in vollem Umfang existiert. Sehr oft kommt es vor, dass der Versicherungsschutz in den ersten Monaten oder sogar Jahren nach Versicherungsbeginn begrenzt ist, insbesondere in der Kranken- und Rechtsschutzpolice ist gewöhnlich mit Wartezeiten zu rechnen. Mithilfe dieser Regelung möchten Versicherungen es umgehen, dass Kunden Verträge abschließen, wo es kurzzeitig oder in naher Zukunft einen Schaden geben könnte.
Bei der Rechtsschutzpolice gibt es je nach Rechtsgebiet Wartezeiten von ein bis drei Monaten. Beispiele dafür wären Versicherungsfälle aus dem Arbeitsrecht, dem Mietrecht oder allgemeine Vertragsstreitigkeiten. Die einzige Ausnahme, bei der einige Versicherungsunternehmen von einer Wartezeit absehen, ist der Fall, wenn direkt vor dem Versicherungsabschluss ein gleichwertiger Vertrag bei einer anderen Versicherungsgesellschaft bestand, sodass der Schutz nach dem Anbieterwechsel nahtlos weiterlaufen kann. Bei der privaten Krankenversicherung gibt es Wartezeiten vor allem bei Zusatzversicherungen. Die Dauer liegt dort regelmäßig bei acht Monaten für Zahnersatz, Psychotherapien oder Entbindungen und für übrige Leistungen bei drei Monaten. Schadensfälle, die in dieser Zeit entstehen, werden nicht vom Versicherungsschutz gedeckt, dabei bilden Unfälle eine Ausnahme.
Unbedingt notwendig ist es also, den Vertrag vor Abschluss zu prüfen. Gegebenenfalls kann man Wartezeiten allerdings auch umgehen, indem bei der Rechtsschutzversicherung frühzeitig bestimmt wird, ob die neue Versicherung die Versicherungszeiten bei dem Vorgänger anerkennt. Und mittels einer ärztlichen Untersuchung kann die Wartezeit beim Abschluss einer privaten Krankenversicherung umgangen werden.
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