Versicherungsschutz für Auszubildende
Der Start ins Berufsleben markiert für junge Menschen einen völlig neuen Lebensabschnitt. Da gilt es, sich auch Gedanken über den Versicherungsschutz und möglicherweise die private Altersvorsorge zu machen. Das heißt nicht, dass gleich ein ganzes Bündel an Policen abgeschlossen werden muss, um rundum bestens abgesichert zu sein. Anfangs sollte es erst einmal darum gehen, sich vor existenziellen Risiken zu schützen. Zudem besteht in vielen Fällen noch Schutz über die Verträge der Eltern.
Einer der ersten Schritte vor dem Gang zum Versicherungsmakler oder der Online-Recherche sollte daher der Blick auf die Vertragsunterlagen von Vater und Mutter sein. Denn solange noch keine eigene Versicherung unterschrieben werden muss, kann man sich das Geld auch sparen. Das kommt Auszubildenden angesichts der meist mageren Ausbildungsvergütungen durchaus entgegen. Zu den Policen, bei denen junge Menschen noch über die Eltern mitversichert sind, zählt die private Haftpflichtversicherung. Das gilt allerdings nur für die erste Berufsausbildung und solange der Nachwuchs noch nicht verheiratet ist. Wer bei den Eltern wohnt, benötigt darüber hinaus auch keine eigene Hausratversicherung.
Sofern der nächste Urlaub ins Ausland geht oder ein Ausbildungsabschnitt im Ausland absolviert werden soll, ist eine Auslandsreisekrankenversicherung empfehlenswert. Beim Thema Kfz-Versicherung gibt es zwei Optionen: Entweder versichern Berufseinsteiger ihren Wagen selbst und zahlen eine vergleichsweise hohe Prämie. Oder sie nutzen die Zweitwagenversicherung über die Eltern und sparen in den ersten Jahren. Das Geld könnte zum Beispiel in eine Riester-Rente investiert werden, sofern sie finanzierbar ist. Bleibt noch eine Police, die wichtigste Versicherung, zum Schluss: die Berufsunfähigkeitsversicherung. Experten raten, sie direkt nach Beginn der Ausbildung abzuschließen. Die Arbeitskraft ist schließlich das höchste Gut und sollte entsprechend abgesichert werden. Wichtig ist hierbei eine Nachversicherungsgarantie und der Verzicht auf die abstrakte Verweisung.
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