Versicherungsschutz für den Hund
Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist bislang nur für Hundehalter in Hamburg, Sachsen-Anhalt und Berlin zwingend vorgeschrieben, in anderen Bundesländern teils auch für Besitzer von sogenannten Kampf- oder Listenhunden. Bedenkt man aber, dass auch der kleine Schoßhund Schaden anrichten kann – und es sei es nur ein Kratzer auf dem neuen Ledersofa der Nachbarn –, ist eine spezielle Haftpflichtpolice für Tierhalter eine durchaus sinnvolle Absicherung. Die Stiftung Warentest hat sich jetzt näher mit dem Thema befasst, insbesondere mit dem Aspekt „gefährliche Hunde“.
Die Definition, welche Rassen als gefährlich gelten, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Dazu das Beispiel Rottweiler: Während die stattlichen Tiere in Thüringen ohne Probleme gehalten werden und frei herumlaufen dürfen, solange sie niemand gebissen oder „wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben“, muss der Hund in Bayern den Wesenstest bestehen. Deutlich strenger sind die Vorschriften in Hamburg. Dort muss eine Tierhalter- respektive Hundehalterhaftpflichtversicherung abgeschlossen und das Tier mit einem Mikrochip gekennzeichnet werden. Zudem gelten Maulkorb- und Leinenpflicht. Welche Regeln für Gasthunde aus anderen Bundesländern gelten, sollte vorher nachgefragt werden. Sonst könnte es im schlimmsten Fall Ärger mit den Ordnungsbehörden geben.
Unabhängig davon, ob das Tier auf einer Liste steht oder nicht: Schon aus eigenem Interesse heraus sollte eine Tierhalterhaftpflicht abgeschlossen werden. Die Zeitschrift „Finanztest“ hat 56 Tarife unter die Lupe genommen. Das günstigste Angebot lag bei 58 Euro im Jahr. Für Hunde, deren Rasse von den zuständigen Behörden als gefährlich eingestuft wurde, müssen die Halter in der Regel deutlich tiefer in die Tasche greifen. Hinzu kommt das Problem, dass einige Versicherungsgesellschaften Kampfhunde von vornherein ausschließen. Hier hilft nur ein Vergleich der Konditionen. Übrigens: Pferdehalter sollten sich ebenfalls Gedanken um eine Haftpflichtversicherung für ihre Tiere machen. Denn auch sie können in unbegrenzter Höhe für sämtliche Schäden haftbar gemacht werden, die ihre Lieblinge verursachen.
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