Vertragstreue Kunden und ihre Befürchtungen beim Kreditverkauf durch die Bank
Häufig geschieht es in letzter Zeit, dass Banken Kreditpakete veräußern und demzufolge die Kreditverkaufsproblematik ein sehr aktuelles Thema ist. Viele vertragstreue Kreditnehmer sorgen sich, dass ihre Sicherheiten durch die neuen Kreditgläubiger verwertet werden. Nur mithilfe eines vollstreckbaren Schuldanerkenntnisses ist es möglich, durch sofortige Vollstreckung auf das pfändbare Vermögen des Schuldners zuzugreifen. Eine vollstreckbare Grundschuld berechtigt den Inhaber dazu, den belasteten Grundbesitz zwangsversteigern zu lassen und sich je nach Grundbuchrang bevorzugt aus dem daraus erzielten Erlös zu befriedigen.
Grundschuld und Schuldanerkenntnis müssen getrennt betrachtet werden, sie sind als vom Kredit losgelöst zu sehen. Der mit der Bank geschlossene Sicherungsvertrag, die sogenannte Zweckerklärung, bildet in der Regel eine Verbindung. Einerseits verbietet der Sicherungsvertrag die Verwertung der Sicherheiten, in der Zeit, in der der Kredit ordnungsgemäß bedient wird. Ein Kreditnehmer kann eine Zwangsversteigerung gerichtlich beenden lassen, sollten unberechtigte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen eingeleitet worden sein. Auch bei Erwerbern von Kreditpaketen werden solche Maßnahmen zur Abwehr unberechtigter Vollstreckungsmaßnahmen angewandt, schließlich erhält sich auch bei Veräußerungsvorgängen die durch den Sicherungsvertrag gewährleistete Einheit von Sicherheiten und gesicherten Forderungen.
Banken haben die durch den Sicherungsvertrag bestimmten Beschränkungen an die neuen Gläubiger weiterzuleiten, sie dürfen die Sicherheiten keinesfalls isoliert übertragen, wie es in einem Grundsatzurteil des BGH deutlich wurde. Würden Banken diese Pflichten nicht regelmäßig befolgen, wären sie den Kreditnehmern schadensersatzpflichtig. Sollten die gesicherten Forderungen nicht vertragsgemäß bedient werden, können auch die neuen Gläubiger die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen einleiten. Durch Kreditveräußerungen wird die Rechtsstellung des Kreditnehmers nicht schlechter. Die aktuelle Gesetzeslage „schützt“ den vertragstreuen Kreditnehmer.
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