Verweigerung des Rücktransports kann teuer werden
So sprach das Landgericht München in einem Urteil zu einem Schmerzensgeldprozess einem Versicherten 2 000 Euro zu. Im unter dem Aktenzeichen 6 S 20960/06 gelaufenen Verfahren ging es darum, dass sich eine Reisekrankenversicherung weigerte, einen auf einer Reise in die USA erkrankten Versicherten zurück nach Deutschland transportieren zu lassen.
Der bei der beklagten Reisekrankenversicherung unter Vertrag stehende Versicherungsnehmer war während einer Reise in die USA im Mai des Jahres 2005 an hohem Fieber und an Reizhusten erkrankt. Die Versicherung wies ihn zuerst an, ein Krankenhaus vor Ort aufzusuchen, da für ihn noch keine Transportfähigkeitsbescheinigung ausgestellt worden war. Bereits am nächsten Tag lag diese jedoch vor. Plötzlich wusste die beklagte Versicherung jedoch nichts mehr von ihren eigenen Verträgen und verweigerte dem Mann einen Rücktransport, da bei diesem, als HIV Positiver, wie dann vorgeschoben wurde, in der Regel die Gefahr einer Lungenentzündung gegeben sei. Dementsprechend bestehe also ein Risiko durch den Transport in der Luft. Außerdem gab der Arzt der Reiseversicherung an, ein Transport sei medizinisch nicht vertretbar. Gründe hierfür gab er jedoch nicht an.
Der Richter kam zu dem Schluss, dass die beklagte Versicherung den Rücktransport hätte durchführen müssen. Die dann auf eigene Kosten und eigene Gefahr vom Versicherten vorgenommene Rückreise war mit erheblichen Strapazen verbunden. Aufgrund dessen bekam der Klagende Recht und erhielt den Anspruch von 2 000 Euro Schmerzensgeld. Ein wichtiges Urteil im Bereich der Reisekrankenversicherungen, wo es immer wieder vorkommt, dass Rücktransporte aus nicht nachvollziehbaren Gründen verweigert werden. Und das dann meistens auch noch eine jegliche Angabe von medizinischen Gründen. Es gibt hier oft einen Freifahrschein für Versicherungen, diesem wurde jetzt mit diesem äußerst wichtigen Urteil ein Riegel vorgeschoben.
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