Vierfach versichert: ARAG Recht&Heim Aktiv
Versicherungen nicht mehr ausschließlich einzeln, sondern im Paket anzubieten, hat sich inzwischen bei den meisten Unternehmen durchgesetzt. Kunden haben damit alles aus einer Hand und können sich mit einer Police gleich gegen mehrere Risiken absichern. Ob es immer die günstigste Lösung ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Das gilt auch für den Vierfachschutz, den die ARAG mit Recht&Heim Aktiv auf den Markt gebracht hat.
Das Produkt umfasst laut Pressemitteilung des Unternehmens „vier leistungsstarke Versicherungen“, die in einem Vertrag gebunden sind. Abgeschlossen werden mit Recht&Heim Aktiv eine Rechtsschutz-, eine private Haftpflicht- und eine Hausratversicherung inklusive Glasbruch-Schutz. Hinzu kommt wahlweise eine Wohngebäudeversicherung. Statt nach einem Schadensfall nur die Kosten zu ersetzen, geht die ARAG mit ihrem Kombiprodukt einen Schritt weiter – und entspricht auch damit dem allgemeinen Trend: Sie bietet zusätzliche Serviceleistungen.
Bei Rechtsstreitigkeiten stellt das Unternehmen einen Mediator, der eine gemeinsame Konfliktlösung herbeiführen soll. Zudem können sich Versicherte über das Anwalts-Telefon JuraTel® zu Rechtsfragen beraten lassen, erhalten psychologische Soforthilfe nach einem Einbruch, können den Urlaubs-Service mit einem zuverlässigen House-Sitter in Anspruch nehmen und die eigenen vier Wände einem Sicherheits-Check unterziehen lassen. Damit Schäden recht schnell behoben werden, steht sogar ein Handwerker-Service bereit.
Die Idee hinter dem Vierfachschutz mit Serviceleistungen erklärt Dr. Matthias Maslaton, Vorstandsmitglied der ARAG Allgemeine Versicherungs-AG: „Wir legen sehr viel Wert darauf, dass unsere Produkte ein aktives Risikomanagement bieten. Zum Beispiel erwartet der Verbraucher heute konkrete Hilfestellungen zur Konfliktlösung und insbesondere zur Konfliktvermeidung“. Im Sinne der Kunden dürfte es auch sein, dass sie bei Recht&Heim einen Schadensfreiheitsrabatt erhalten, wenn sie keine Leistung in Anspruch nehmen.
Abgesichert sind sämtliche Familienmitglieder, die an der amtlichen Meldeadresse des Versicherungsnehmers wohnen – also auch die Kinder sowie verwandte und verschwägerte Personen. Wer sich nun Gedanken wegen bereits bestehender Verträge für Rechtsschutz, Hausrat, Haftpflicht und Wohngebäude macht, den beruhigt die ARAG: Sie rechnet die Beiträge für Fremdversicherungen maximal drei Jahre bis zu deren Ablauf an.
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