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Montag, September 10, 2007

Volle Leistung trotz Unterversicherung bei falscher Beratung

Unterversicherung ist eines der Worte, mit denen ein Kunde nach einem Schaden auf keinen Fall konfrontiert werden will. Denn das heißt, die Leistung entspricht nicht den wirklich entstandenen Kosten. Da Versicherungsnehmer es selbst in der Hand haben, wie hoch sie sich versichern, sollte man meinen, diese Probleme sind hausgemacht. Was aber, wenn die Versicherung einen Experten schickt, der den Versicherungswert bestimmen soll, sich dabei aber dermaßen verschätzt, dass eine Unterversicherung vorprogrammiert ist?

Dann muss die Versicherung den Schaden in voller Höhe ersetzen. Das entschied das Kammergericht Berlin am 11. Mai diesen Jahres (AZ: 6 U 191/06) und stellte sich damit auf die Seite eines Bäckereibesitzers. Er hatte sich um eine Geschäftsinhaltsversicherung für seinen Betrieb bemüht. Der Makler zog einen Spezialisten zu Rate, der den Wert des Inventars und der Vorräte auf 45.000 Euro schätzte. Schon kurz darauf schickte die Versicherung aufgrund eines Wasserschadens einen Gutachter. Er stellte sofort fest, dass Versicherungssumme nicht dem Wert entspricht und teilte dem Unternehmen mit, es liege eine Unterversicherung vor. Denn tatsächlich hätte der erste Experte die Summe auf 80.000 Euro festlegen müssen.

Die Versicherung nahm den Hinweis zur Kenntnis und zog die Papiere beim nächsten Schaden wieder hervor. Dem Bäcker teilte sie mit, er sei unterversichert und kürzte die Leistung ihrerseits. Dagegen klagte der Mann und bekam Recht. Zwar sei der Versicherungsnehmer prinzipiell selbst für den Umfang und den Inhalt des Vertrages verantwortlich. Er müsse sich aber auf die Beratung durch die Versicherung verlassen können, Stichwort „gewohnheitsrechtliche Vertrauenshaftung“. Das Unternehmen habe den Kunden zudem nicht unverzüglich über die Unterversicherung aufgeklärt.

Posted by Andre on 09/10 at 11:20 AM
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