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Montag, April 19, 2010

Vom Risiko der Berufsunfähigkeit ( II )

Fortsetzung zu Vom Risiko der Berufsunfähigkeit (I)

Allgemeine Lebens, Berufs- und Freizeit-Risiken sind sowohl abhängig wie auch unabhängig vom Alter. Und unterschiedlich ist immer auch der Status des Betroffenen. Aus finanziellen, ja aus existenziellem Gründen die eigene Berufs- und Arbeitsfähigkeit abzusichern, ist für Jungunternehmer, für Nachfolger in Meisterbetrieben oder auch für Freiberufler unverzichtbar.

Weil staatliche Unterstützung im Schadensfall dürftig bleibt, ist zusätzlicher Schutz notwendig. Dieser greift mit derBerufsunfähigkeits-Versicherung BUV dann, wenn nur noch höchstens 50 Prozent der Arbeitszeit gearbeitet werden kann.
Der Versicherte erhält nach einem Unfall oder nach schwerer Krankheit regelmäßiges monatliches Einkommen. Damit der bisherige Lebensstandard gehalten werden kann, sollten mindestens 1500 Euro vereinbart werden.
Eine eindeutige Empfehlung gibt es nicht, weil die versicherte Rente auch vom Vermögen und der Lebenssituation des Versicherten abhängt. Wer genügend Geld auf dem Konto hat und bereits vor dem Rentenalter steht, dem reicht für zwei oder drei Jahre auch eine geringe staatliche Erwerbsminderungsrente.

Die Alternative UV

Wer wegen Vorerkrankung als eher unerwünschtes Risiko gilt und deswegen keinen Berufsunfähigkeitsschutz erhält, kann statt dessen mit einer Unfallversicherung einen Teil seiner Risiken absichern.
Für die Prämie spielt dann der Gefährdungsgrad des ausgeübten Berufe eine Rolle. Als höher gefährdet gelten im Handwerk Installateure, Schlosser, Mechaniker, Bäcker, Fleischer, Bauberufe, Dachdecker, Zimmerer, Tischler und Maler.
Versichert sind Verletzungen oder dauerhaften Gesundheitsschäden durch einen Unfall, wofür bei Abschluss keine Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Klauseln prüfen

Bereits beim Vorgespräch kann man sich als Interessent einer BUV daran halten, eine Checkliste abzufragen. Von Bedeutung sind nachstehende Merkmale:

Gesundheitsfragen - Hier ist alles korrekt zu beantworten, sonst riskiert man den Versicherungsschutz im Leistungsfall.

Leistung - Hier sind mindestens 1000 Euro BUV-Rente zu vereinbaren, verbunden mit der Option, ohne erneute Gesundheitsprüfung später aufzustocken. Dies ist wichtig nach der Meisterprüfung, der Geburt eines Kindes oder einem Immobilienkauf.

Laufzeit - Die sollte mindestens bis zum 60. Lebensjahr dauern, besser bis zum 65. Lebensjahr. Häufig lauten die Angebote bis zum 67. Lebensjahr.

Beitragsverrechnung - Hier werden Überschüsse mit dem Beitrag verrechnet. Die Prämie kann aber steigen, wenn ein Geschäftsjahr für die Versicherung mal nicht so gut war. Deshalb sind bei Vertragsabschluss Netto- und Bruttoprämie (höchstmöglicher Beitrag) zu vergleichen.

Kombination - Eine BUV sollte aus Kostengründen nicht mit einer Kapital-Lebens- oder einer privaten Rentenversicherung gekoppelt werden. Die Kombination mit einer Risikolebensversicherung ist jedoch sinnvoll - vor allem bei Unternehmern mit Familie.

Beratungsprotokoll - Der Verlauf des Gesprächs mit dem Versicherungsvermittler oder -makler ist zu dokumentieren und muss unterschrieben werden. Unterschrieben wird jedoch erst, wenn man zuhause noch mal alle Punkte gelesen hat.

Abstrakte Verweisung - In jedem Fall ist zu prüfen, ob die Versicherung eben auf diesen Punkt verzichtet. Denn mit der Klausel können Betroffene auf einen gleichwertigen Beruf verwiesen werden. Auch wenn dort keine Anstellung gefunden wird, zahlt die Versicherung keine BUV-Rente. Dagegen greift in neuen Verträgen oft die konkrete Verweisung. Mit ihr entfällt die Rentenzahlung nur, wenn der Betreffende anderweitig arbeitet und dabei nicht weniger verdient als vorher.

Posted by wob. on 04/19 at 01:34 PM
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