Von Urlaub, Recht und Reisemangel
Urlaubszeit, Reisezeit. Zeit der Freude und Erholung. Zumindest in der Theorie. Im wirklichen Leben sieht die Sache oft anders aus. Oft bietet der Urlaub nicht das, was er versprochen hat. Das führt zu Frust statt Lust und zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Reiseveranstalter, denn die Grenze zwischen erträglicher Unannehmlichkeit und Reisemangel ist oft fließend - und so endet die Angelegenheit auch schon mal vor Gericht.
So geschehen im Falle eine Hotelgastes, der die teilweise Sperrung des Strandes und den Schmutz und Lärm wegen der Auf- und Umbauarbeiten für einen Kongress nicht kritiklos hinnehmen wollte und deshalb sein Recht vor dem Landgerichts Frankfurt einklagte. Das Gericht gab dem Kläger Recht (Az.: 2-24 S53/07) und hielt eine Minderung des Reisepreises um 10 Prozent für gerechtfertigt. Weitere 5 Prozent Minderung gab es für die EInschränkungen im Hotel selber. Fazit: Ein Kongress im Urlaubshotel kann zum Reisemangel ausraten.
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