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Mittwoch, August 27, 2008

Vorsorge bei Kindern: Regelungen in den Bundesländern

Man nennt sie “i-Männchen” oder ABC-Schützen, für die in diesen Tagen der Bildungsernst des Lebens beginnt: Einschulung! Baden-Württemberg und Bayern werden als letzte Bundesländer folgen. Da bleibt es nicht aus, dass nach Kindergarten, Aufenthalt bei der Tagesmutter oder Rückkunft aus dem Urlaub der eine oder andere Termin beim Kinderarzt verstreicht. Und doch ist die ärztliche Vorsorge bei Kindern eine wichtige Elternpflicht.

Für Hessen gilt: Seit dem 1. Januar 2008 sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder in zeitlichem Abstand zu den Vorsorgeuntersuchungen „U4“ bis „U9“ zu bringen, die von den Krankenkassen finanziert werden. Mit Einladungs- und Mahnschreiben des Kindervorsorgezentrums beim Land werden Eltern regelrecht dazu aufgefordert. Wird für ein Kind der Termin versäumt, informiert das Zentrum das Jugendamt am Wohnort. Die Behörde nimmt dann Kontakt mit der Familie auf und bittet bei Fehlern in der Datenübermittlung um die Bestätigung einer absolvierten Untersuchung. Mangels Rückmeldung kann es passieren, dass die Familien unangemeldet durch einen Behördenvertreter besucht werden.

Auch in Rheinland-Pfalz gilt die Sachlage gesetzlich: Seit März wird das „Gesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit“ angewandt. Eine zentrale Stelle in Trier wurde aufgebaut, die die Teilnahme an den Früherkennungen kontrolliert. Das Zentrum für Kindervorsorge des Universitätsklinikums Homburg dokumentiert dabei auch die Untersuchungen im Saarland und mahnt gegebenenfalls ab; fehlende Untersuchungen werden an die regionalen Gesundheitsämter gemeldet. Doch auch bei ersten Versäumnissen und verspäteter Untersuchung übernehmen die Krankenkassen die Kosten. Unangenehm wird die Sachlage erst dann, wenn auch die Gesundheitsbehörde die Eltern nicht zur Untersuchung bewegen kann - dann wird schließlich auch das Jugendamt informiert. Dieses überprüft bei einem Hausbesuch das Wohl der Kinder. Doch selbst auf den Hausbesuch ist eine Untersuchungen keine zwingende Pflicht, solange die Kinder augenscheinlich gesund und gut versorgt sind.

Und auch Bayern kennt die Vorsorgeuntersuchungen, die seit Mai Pflicht sind. Eine Mahn-Stelle wurde jedoch noch nicht geschaffen. Der Nachweis der Teilnahme wird allerdings zu mehreren Zeitpunkten gefordert, so beim Antrag auf das Landeserziehungsgeld, bei Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung und bei der Schul-Eingangsuntersuchung.

Posted by wob. on 08/27 at 02:49 AM
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